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Mindestlohngesetz ab 01.01.2015: Das MiLoG und die Steuer

10.11.2014 00:00 Uhr

Mit dem Mindestlohngesetz sind auch erhebliche steuerliche Gefahren verbunden, wenn man Details der Neuregelungen übersieht.

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Erst ELStAM, KiStAM und jetzt Mi-LoG, dann noch Rente mit 63 und Elternurlaub, dies alles muss erst einmal verarbeitet und von den Unternehmern richtig umgesetzt werden, um keine bösen Überraschungen zu erleiden. Welcher Politiker dann noch das Wort "Bürokratieabbau" in den Mund nimmt, der hat von der Praxis und dem ständig zunehmenden Bürokratiemonster des Fiskus schlichtweg keine Ahnung. Und mit den meisten dieser Neuerungen sind auch noch erhebliche steuerliche Gefahren verbunden, wenn man kleine Details der gesetzlichen Neuregelungen übersieht.

Und dies gilt besonders für das nun ab 1. Januar 2015 wirkende Mindestlohngesetz - MiLoG! Wenn nicht bestimmte Ausnahmen vom MiLoG anwendbar sind, muss man grundsätzlich davon ausgehen, dass ab 01.01.2015 deutschlandweit der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt.

Ausnahmen des MiLoG

Die Bemühungen der Wirtschaftsverbände…

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