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Überblick: Neue steuerliche Vorhaben

02.09.2022 06:00 Uhr
E-Mobilität Ladestation
© Foto: AdobeStock/Wellnhofer Designs

Umweltbonus für E-Autos wird in geänderter Form fortgeführt +++ Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen +++ Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 - ein kleiner Überblick

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Umweltbonus für E-Autos wird in geänderter Form fortgeführt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat vor Kurzem mitgeteilt, dass der Umweltbonus fortgesetzt wird, sich aber ab dem 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft hingegen am 31. Dezember 2022 aus.

1. Förderung ab dem 01.01.2023: Die Höhe des Bonus ist abhängig vom Nettolistenpreis. Bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro beträgt der Bundesanteil der Förderung 4.500 Euro, liegt der Nettolistenpreis zwischen 40.000 bis 65.000 Euro, beträgt der Zuschuss 3.000 Euro.

2. Förderung ab dem 01.09.2023: Ab dem 01.09.2023 begrenzt sich der Kreis der Antragsberechtigten bezüglich des Umweltbonus auf Privatpersonen. Ob dieser noch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen ausgeweitet werden soll, wird noch geprüft.

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