Von Hanne Schweitzer/SP-X
Das kommende Jahr bringt für Autofahrer einige Änderungen mit sich. Das große Aufreger-Thema lautet: Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge. Für E-Mobilisten hält 2019 hingegen vor allem Positives bereit. Ein Überblick:
Fahrverbote im In- und Ausland
Zu verschiedenen Terminen treten bundesweit in mehreren Städte Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Kraft. So dürfen seit 1. Januar keine Diesel mit Euro 4 und schlechter in die Umweltzone von Stuttgart einfahren. In Köln muss zum 1. April laut Gerichtsurteil ein Fahrverbot für Diesel bis Euro 4 in der Umweltzone eingerichtet werden, ab September werden auch Euro-5-Diesel ausgesperrt. In Frankfurt könnten die von einem Gericht angeordneten Einfahrtsbeschränkungen nach Angaben des ADAC ab Februar gelten, dann für Diesel bis Euro 4 (ab September Euro 5) und Benziner bis Euro 2. Die gleichen Autos werden auch in Essen ab 1. Juli aus dem Bereich der Umweltzone ausgesperrt, was auch einen Teil der Autobahn A40 umfasst. In weiteren Städten wie Berlin, Bonn, Mainz und Gelsenkirchen sind Straßenabschnitte von Verboten betroffen. Allerdings haben zum Beispiel Frankfurt und Nordrhein-Westfalen Rechtsmittel gegen die Gerichtsurteile angekündigt.
Europaweit sind nach Angaben des Autoclubs ACE auch in anderen Städten neue Beschränkungen für ältere Autos vorgesehen: Ab Juli 2019 dürfen Benziner mit Euro 0 oder Euro 1 sowie Diesel bis Euro 2 nicht mehr im Großraum Paris unterwegs sein. Auch in den Niederlanden werden die Bedingungen verschärft, so sind in Arnheim und Maastricht neben Lkw und Transportern erstmals auch Diesel-Pkw von Einschränkungen betroffen. In die Umweltzone der Region Brüssel dürfen ab 2019 nur noch Diesel-Fahrzeuge fahren, die mindestens Euro 3 entsprechen, sowie Benziner mit mindestens Euro 2. Und In London zahlen ab April ältere Autos und Motorräder bei der Einfahrt in die Ultra-Low-Emission-Zone wochentags die City-Maut, betroffen sind Benziner bis einschließlich Euro 3, Diesel bis Euro 5 und Motorräder bis Euro 2.
RDE-Messung
Apropos Abgase: Ab 1. September 2019 wird das Abgas von Neuwagen auf dem Prüfstand nach dem WLTP-Zyklus getestet und zusätzlich auf der Straße mit einer RDE-Messung ("Real Driving Emissions"). Diese soll besonders realistische Werte liefern. Das schreibt die ab September geltende Abgasnorm Euro 6d-temp vor, der alle neu zugelassenen Autos genügen müssen.
Akustisches Warnsystem für E-Fahrzeuge
Wer künftig ein neues Elektroauto kauft, muss sich darauf einstellen lauter unterwegs zu sein. Denn nach EU-Gesetzgebung müssen E-Mobile künftig zum Schutz von Fußgängern bei geringer Geschwindigkeit einen Warnton von sich geben. Ab Juli 2019 tritt die Regelung für neue Elektroauto-Typen in Kraft, ab 2021 dann für alle neu zugelassenen E-Autos. Der Warnton muss bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h erklingen, denn bei höheren Geschwindigkeiten übertönen die Abrollgeräusche der Reifen bereits bei modernen Verbrennern den Motorklang.
Ladesäulen mit eichrechtskonformen Messgeräten
Eine weitere Änderung, die E-Auto-Fahrer aber wohl höchstens beiläufig wahrnehmen werden: Ab 1. April 2019 müssen auch Schnellladesäulen über eichrechtskonforme Messgeräte verfügen. Da diese Punkte das Laden mit Gleichstrom ermöglichen und Messungen aufwändiger sind als bei Wechselstrom-Ladestationen, galt bisher für Schnellladesäulen eine Ausnahmegenehmigung.
Steuervorteile für Elektro-Dienstautos
Um die E-Mobilität weiter voranzubringen, werden Elektroautos und Plug-in-Hybridfahrzeuge als Dienstwagen mit privater Nutzung ab dem 1. Januar 2019 nur noch mit 0,5 Prozentpunkten besteuert. Bisher lag die Bemessungsgrundlage bei einem Prozent des Listenpreises. Die Neuregelung gilt nach Angaben des ACE für Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden.
Vergünstigte Jobtickets und Dienstfahrräder
Einen Vorteil haben auch Nutzer von verbilligten Jobtickets und Dienstfahrrädern: Arbeitnehmer müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern. Allerdings werden die steuerfreien Leistungen auf die Entfernungspauschale angerechnet, um eine "systemwidrige Überbegünstigung" zu verhindern, gegenüber Arbeitnehmern, die den Weg zur Arbeit selbst aus ihrem versteuerten Einkommen bezahlen.
Neuzulassung online
Geht es nach dem Verkehrsministerium, wird im Laufe des Jahres 2019 die Erstzulassung, Umschreibung und Adressänderung eines Autos über das Internet möglich. Einen Entwurf hat der Minister auf den Weg gebracht. Voraussetzung ist die aktivierte Online-Funktion des neuen Personalausweises zur Identifizierung. Wiederzulassungen und Abmeldungen via Online-Portal sind bereits seit 2017 bzw. 2015 möglich.
Neue Typ- und Regionalklassen
Knapp sechs Millionen Autofahrer müssen sich 2019 auf eine teurere Kfz-Versicherung einstellen, für gut fünf Millionen wird es dafür günstiger. Ab dem 1. Januar gelten neue Typ- und Regionalklassen, die allerdings nicht in jedem Fall zu einer anderen Tarifeinstufung führen. Versicherungsnehmer wurden bereits über Änderungen informiert.
Steuerabgabe auf LPG steigt
Teurer wird es auch für Besitzer von Autogas-Fahrzeugen: Zwar bleibt eine steuerliche Begünstigung bestehen, pro Jahr steigt die Abgabe auf LPG aber nun um 20 Prozent. Ab 2023 gilt dann der reguläre Steuersatz. Wer ein LPG-Auto fährt, zahlt 2019 nach Berechnungen des ACE allein durch die Steuer 3,1 Cent pro Liter mehr.
Einheitliche Symbole für Kraftstoffe
Eine weitere Änderungen an der Tankstelle betrifft alle Autofahrer: Europaweit werden 2019 einheitliche Symbole für Diesel und Benzin sowie Flüssig- und Erdgas und Wasserstoff eingeführt. Außerdem wird der Anteil an Bioethanol bei Benzin beziehungsweise Bio-Diesel angegeben. Neue Autos und Motorräder haben zudem ein Symbol für den erforderlichen Sprit in der Tankklappe. Das soll den Griff zu falschen Zapfpistole auch beim Tanken im Ausland verhindern.
Höhere Mautgebühren
Ab 1. Januar wird die Lkw-Maut teurer: In die Berechnung fließen dann auch Lärmbelästigung und Fahrzeuggewicht ein. Lkw mit Elektroantrieb werden von der Maut befreit. Mit Erdgas betriebene Lkw müssen die Maut bis 2020 ebenfalls nicht zahlen, ebenso land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. In den Jahren 2019 bis 2022 werden dadurch laut ACE Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erwartet.
In den südlichen Nachbarländern steigen die Mautgebühren für Pkw nach Informationen des Autoclubs Kraftfahrer-Schutz ebenfalls leicht: In der Schweiz schlägt die Jahresvignette 2019 mit 36,50 Euro zu Buche (plus 75 Cent). In Österreich kostet das Pickerl für ein ganzes Jahr 89,20 Euro (plus 1,90 Euro); für zwei Monate fallen 26,80 Euro und für zehn Tage 9,20 Euro an. Motorradfahrer zahlen 35,50 Euro, 13,40 Euro und 5,30 für ein Jahr, zwei Monate bzw. zehn Tage. In Slowenien ändert sich nichts – ein Jahr Pkw-Maut ist für 110 Euro, ein Monat für 30 Euro und eine Woche für 15 Euro zu haben. Die Jahresvignetten 2018 sind noch bis Ende Januar 2019 gültig; die Jahresvignetten für 2019 können seit 1. Dezember 2018 verwendet werden.