Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) des Bundeswirtschaftsministeriums soll für dienstlich genutzte Elektrofahrzeuge eine Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung in Höhe der Hälfte des Anschaffungswertes vorsehen. Darauf weist das Hessische Kfz-Gewerbe aktuell hin. Demnach soll die Förderung bereits ab 2015 gelten.
Landesverbandspräsident Jürgen Karpinski sagte, die in Aussicht gestellte Sonderabschreibung für elektrisch betriebene Dienst- und Firmenfahrzeuge sei ein richtiger Schritt, um die E-Mobilität in Deutschland zu stärken. Das Kfz-Gewerbe hatte bereits zu Jahresbeginn vor dem Hintergrund niedriger Zulassungszahlen eine Sonderabschreibung gefordert.
Das jetzt angekündigte Förder-Programm müsse schnell umgesetzt werden, betonte Karpinski. "Unternehmen brauchen Planungssicherheit, wenn es um die Erneuerung der Flotten geht." (rp)