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Kfz-Gewerbe: Sonderabschreibung für E-Mobile

20.11.2014 10:17 Uhr
Kfz-Gewerbe: Sonderabschreibung für E-Mobile
Für dienstlich genutzte Elektrofahrzeuge ist eine Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung in Höhe der Hälfte des Anschaffungswertes geplant.
© Foto: Daimler

Nach Informationen des hessischen Kfz-Gewerbes soll die Förderung für dienstlich genutzte Elektrofahrzeuge bereits ab 2015 gelten.

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Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) des Bundeswirtschaftsministeriums soll für dienstlich genutzte Elektrofahrzeuge eine Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung in Höhe der Hälfte des Anschaffungswertes vorsehen. Darauf weist das Hessische Kfz-Gewerbe aktuell hin. Demnach soll die Förderung bereits ab 2015 gelten.

Landesverbandspräsident Jürgen Karpinski sagte, die in Aussicht gestellte Sonderabschreibung für elektrisch betriebene Dienst- und Firmenfahrzeuge sei ein richtiger Schritt, um die E-Mobilität in Deutschland zu stärken. Das Kfz-Gewerbe hatte bereits zu Jahresbeginn vor dem Hintergrund niedriger Zulassungszahlen eine Sonderabschreibung gefordert.

Das jetzt angekündigte Förder-Programm müsse schnell umgesetzt werden, betonte Karpinski. "Unternehmen brauchen Planungssicherheit, wenn es um die Erneuerung der Flotten geht." (rp)

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