Neuwagenverkauf: Keine Bagatelle
Bgh zum Neuwagenkauf: Abnahmeverweigerungsrecht des Käufers auch bei lediglich unerheblichem Sachmangel.
Mit Urteil vom 26.10.2016 (Az. VIII ZR 211/15) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein weiteres Urteil im Sinne des Verbraucherschutzes gesprochen. Mit dieser Entscheidung wird den Autohäusern noch einmal deutlich nahegebracht, dass sie bei der Anlieferung von Neufahrzeugen durch den Hersteller und bei der Übergabe an den Käufer mit großer Sorgfalt handeln müssen. Wie man an dem vorgenannten BGH-Urteil sieht, können selbst vermeintliche oder auch tatsächliche "Bagatellen" zu großem Zeit-, Nerven- und Kostenaufwand führen.
Der Fall: Neuwagenlieferung mit Lackbeschädigung
Ein Autohaus - die spätere Klägerin - verkaufte an einen Verbraucher - den späteren Beklagten - aufgrund einer Bestellung aus Januar 2013 ein Neufahrzeug zum Preis von 21.450 Euro. Die Parteien vereinbarten kostenfreie Lieferung an den Wohnsitz des Beklagten. Bei Anlieferung im Juli 2013 wies das Fahrzeug an der Fahrertür…
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