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VW-Abgasskandal: Händler zur Nachlieferung verurteilt

05.01.2017 13:26 Uhr
VW-Abgasskandal: Händler zur Nachlieferung verurteilt
Die Urteile im VW-Skandal sind bislang uneinheitlich. Das Landgericht Regensburg hat sich jetzt auf die Seite des Kunden gestellt.
© Foto: Julian Stratenschulte/ dpa

In einer neuen Entscheidung im VW-Skandal hat sich das Landgericht Regensburg auf die Seite des Kunden gestellt. Das Besondere: Der Kläger muss keinen Nutzungsersatz zahlen.

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Im VW-Abgasskandal hat ein deutsches Gericht einen Vertragshändler erstmals zur Nachlieferung eines Neuwagens aus der aktuellen Serienproduktion verurteilt. Wie die Klägervertretung Dr. Stoll & Sauer am Mittwoch in Lahr mitteilte, hat der Kunde den von den Software-Manipulationen betroffenen Wagen zurückzugeben – eine Entschädigung für die Fahrzeugnutzung muss er aber nicht bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 7 O 967/16).

Der Kläger hatte einen Alhambra mit dem Skandalmotor EA189 (Version 2,0 TDI) im März 2015 bei einem Seat-Händler gekauft und Mitte Mai zugelassen. Nach Aufdeckung der Dieselaffäre entschied er sich gegen den Rücktritt vom Kaufvertrag, stattdessen machte er die Nachlieferung eines aus der aktuellen Serienproduktion stammenden Modells mit Euro-6-Norm geltend. Dies lehnte das Autohaus ab, weshalb der Kunde vor Gericht zog.

Dort hatte er Erfolg. Das Landgericht Regensburg sah in der verbauten Prüfstandserkennung einen gravierenden Sachmangel. Deshalb habe der Kläger das Recht, Nacherfüllung zu verlangen, "wobei er grundsätzlich frei wählen kann, ob er die Beseitigung des Mangels oder – wie hier – die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangt". Nach Ansicht des Gerichts liegt keine sogenannte Unmöglichkeit für den Händler vor, weil nach den verwendeten Standard-AGB des VW-Konzerns der Fahrzeugkäufer weitgehende Konstruktion- oder Formänderungen ohnehin bei der Lieferung hinnehmen muss und dies umgekehrt auch für den Verkäufer gelten muss. Die Nachlieferung eines Fahrzeugs aus der Folgeproduktion sei daher möglich, auch wenn das neue Modell eine andere Motorleistung oder sonstige technische Verbesserung aufweise.

Ausgang der Nachbesserung ungewiss

Laut Mitteilung konnte sich der Seat-Händler auch nicht darauf berufen, dass die Nachbesserung erheblich kostengünstiger sei als die Nachlieferung. Das Landgericht verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass es derzeit noch ungewiss sei, ob das vom Hersteller angebotene Software-Update überhaupt wirksam sei und wie sich der Wiederverkaufswert des betroffenen Fahrzeugs entwickle. Außerdem drohe bei einer mangelhaften Nachbesserung im Zuge des Rückrufs eine Verjährung der Gewährleistungsrechte.

Nutzungsersatz muss der Kläger dem Gericht zufolge nicht leisten, "weil es weil es sich bei dem streitgegenständlichen Kaufvertrag um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 Abs. 1 BGB handelt. Auf solche Verträge ist § 439 Abs. 4 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen weder herauszugeben sind noch deren Wert zu ersetzen ist (§ 474 Abs. 5 S. 1 BGB)". Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag oder auch bei der Geltendmachung von Schadensersatz müssen Geschädigte dagegen Nutzungsersatz zahlen, wenn sie das Fahrzeug zurückgeben.

Abgas-Klagen laufen zurzeit an vielen Landgerichten. Die Rechtsprechung ist bislang uneinheitlich. (AH)

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KOMMENTARE


N.Eutrum

05.01.2017 - 14:03 Uhr

Das einzige was ich dazu schreiben kann : Deutschland schafft sich ab !


lächerlich

05.01.2017 - 14:58 Uhr

Einfach nur noch lächerlich.. so sind halt die Deutschen.. wenn es was zu holen gibt, wird sofort mit einem Anwalt vor Gericht geklagt.. scheiß egal, dass man jemanden damit schadet, obwohl man selber keinen Schaden erlitten hat..


Johann

05.01.2017 - 15:02 Uhr

Das einzige was ich dazu sagen kann ist: Ich freue mich sehr für den Seat Fahrer !!!Hoffentlich können noch viele andere Betroffene solche Entscheidungen erreichen. Alles andere wäre pure Verarschung für die betroffenen Kunden nach meinem Rechtsverständnis.


Unknown Passenger

05.01.2017 - 15:39 Uhr

Aberwitzig... wo soll das hinführen?


skydiver

05.01.2017 - 17:17 Uhr

Mein Glückwunsch an den Kläger, alles richtig gemacht...


Ehsch

05.01.2017 - 18:24 Uhr

Mit staunen lese ich solche Artikel. Wenn solche Urteile Schule machen dann Gnade Gott. Ich habe mir von betroffenen einige Argumente angehört, die sind schlicht weg ausnahmslos lächerlich da geht es nicht um nox sondern sondern den großen einfach mal in die Suppe zu spucken.Es fehlt einfach der gesunde Menschenverstand bei denen da oben(Hersteller) und vor allem bei denen die Klage einreichen.


M.M

06.01.2017 - 10:38 Uhr

Endlich ein gerechtes Urteil und der Käufer erhält endlich das, was er bestellt hat!


THK

06.01.2017 - 12:47 Uhr

Weltfremder geht es nicht ..


Unknown Passenger

06.01.2017 - 13:54 Uhr

Ich kann da Ehsch nur zustimmen. Die meisten hatten doch vor der Affäre überhaupt noch nichts von NOx gehört und geschweige denn, auf Basis des NOx-Ausstoßes ein Auto gekauft. Da ging es doch in der Hauptsache darum, an der Tankstelle weniger bezahlen zu müssen, als der Nebenmann mit dem Benziner. Darüber hinaus wollten die Käufer doch alle viel Bums bei sehr moderatem Verbrauch. Genau das haben sie alle bekommen und nun wittern sie die Möglichkeit, noch ein wenig mehr abzuschöpfen. Aber deshalb auf ihren Diesel verzichten und sofort auf einen Benziner oder logischerweise auf eine alternative Antriebsform umsteigen, kommt doch für die heuchlerische Klientel gar nicht in Frage.


UE

06.01.2017 - 15:48 Uhr

Gegen solche und ähnliche Urteile wäre nichts einzuwenden, wenn die Kläger wirklich betrogen worden wären. Sind sie aber nicht! Nicht ein einziger von den ach so armen Klägern hat auch nur im Geringsten einen Schimmer, worum es beim NOX-Ausstoß geht! Und niemanden hat es je interessiert. Und zwar genau bis zu dem Tag, als man damit Kohle machen konnte! Ich habe weit über 20 Jahre Autos verkauft und Kunden beraten. Glauben Sie mir oder lassen Sie es: KEIN EINZIGER Kunde hat mich jemals nach NOX gefragt! Und die Leute interessieren sich sonst für wirklich jeden Sch*iß! Wer also jetzt plötzlich ankommt und jammert, man hätte ihn betrogen, der ist nicht besser als jeder andere Sozialschmarotzer, der sich auf Kosten anderer die Taschen füllt!


Andreas Schmidt

06.01.2017 - 16:19 Uhr

Fahrzeuge mit Manipulations­software sind mangelhaft, wenn sie die Grenz­werte nur im Prüf­stand einhalten und sie bei normalen Fahrten im Straßenverkehr über­schreiten. Da die Nach­erfüllung nicht als hinreichend erfolg­reich zugesichert werden kann, kann man sich dem Tenor durchaus anschließen.


RM

06.01.2017 - 18:02 Uhr

Der VW-Konzern hat hier ganz bewusst einen Betrug begangen. Durch die "Schummelsoftware" gingen die Motoren im Alltagsbetrie besser als die der Konkurrenz, verbrauchten weniger, waren spritziger. stießen weniger CO2 aus..man nennt das auch betrügerische Beschaffung von Wettbewerbsvorteilen! Ist das den hier Kommentierenden eigentlich bewusst? Und mal aus der Warte eines Privatmannes: Ich baue den Kat aus meinem Benziner aus, mit ein bisschen aufgepeppter Software ist das kein Problem. Nur zur Vorstellung zur AU kommt das Ding wieder rein....wissen Sie, um wieviel besser und spritziger mein Auto plötzlich geht? Viel mehr Leistung, aber meine ABE ist weg und ich begehe eine Straftat, da ich das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Strassen fahren darf! Zur Info: Genau das hat VW getan und dabei auch noch die Käufer betrogen! Und all das soll in Deutschland ohne Strafe bleiben? Sollen sie doch Winterkorn seine 3.100 Euro tägliche Betriebsrente streichen - aber die Gewinne, welche der VW Konzern mit diesen Fahrzeugen erwirtschaftet hat gehören als Strafe kassiert!


Falk

07.01.2017 - 11:22 Uhr

Wo ist der Konzern, welcher vorsätzlich betrogen hat?


Stephan

07.01.2017 - 13:03 Uhr

Schade, dass einige Kommentatoren nicht verstanden haben, um was es eigentlich geht. Volkswagen hat sich durch den Einsatz der Manipulationssoftware einen unlauteren Wettbewerbsvorteil erschlichen. Mir - übrigens bin auch ich Automobilverkäufer - ist es schleierhaft, dass die deutsche Kundschaft dieses Verhalten durch nahezu ungebremste Nachfrage honoriert. Letztendlich hat Volkswagen Steuerbetrug begangen - und das ist aus meiner Sicht Diebstahl an der Allgemeinheit. Mit diversen anderen Steuerbetrügern ist die Öffentlichkeit ganz anders umgegangen - abgesehen von ausgesprochenen Strafen. Warum also sollte der Volkswagenkonzern straffrei ausgehen? Im Zusammenhang mit dieses Sachverhalt kann ich nur jedes verbraucherfreundliche Urteil begrüßen. Richtig ist, dass auch mich noch nie ein Kunde nach dem NOx-Ausstoß eines Fahrzeuges gefragt hat, aber muss sich ein Verbraucher unwissentlich zum Mittäter bei kriminellen Machenschaften eines Konzerns machen lassen? Nein, er darf und soll sich wehren.


RTM

09.01.2017 - 13:52 Uhr

Das geschieht VW ( als Konzern ) Recht. In Amerika schmeißen sie den Käufern das Geld hinterher, und in Deutschland bieten sie ein Sofware Update an bei dem die Haftung dafür beim Eigentümer liegt. Ha ha ha .......


ICH

10.01.2017 - 12:13 Uhr

@ stephanAutomobilverkäufer ?? bei welcher Marke


Mr. Mr.

11.01.2017 - 10:16 Uhr

Also man kann sich hier nur FREMDSCHÄMEN, jedenfalls bei allen die den Gerichtsentscheid nicht nachvollziehen können. Da wir seitens des Herstellers gelogen und betrogen und dieses nicht nur auf Kosten des Käufers (der ein umweltfreundlicheres Auto wollte, als er bekam), sondern zu Lasten von uns allen. Zuerst einmal ist das Image von allen Herstellern gleich mal mit in Frage gestellt worden und zweitens gehört die (Um-) Welt nicht nur dem VW Konzern. Drittens, was passiert wenn diese Fahrzeuge (da sie nicht den Bestimmungen entsprechen) von Hr. Dobrindt nachbesteuert werden??? Und nur solche Gerichturteile schrecken Nachahmer ab..... Da kann ich nur sagen "weiter so"!


Verlierer

11.01.2017 - 14:29 Uhr

Hallo,ich bin auch im Verkauf tätig, lt. Anweisung unseres Herstellers, durften wir keinen Kommentar dazu geben. Und Stephan, schön dass die Deutschen Kunden dann Ihren Verkaufsraum / Wiese einrennen. Seh ich an den Zulassungszahlen.


verkäufer

12.01.2017 - 13:10 Uhr

Lieber Verlierer, es wird nicht nur das Schweigen bei diesen Betrügereien am Kunden, sondern auch vieles mehr vom Hersteller angewiesen. Wäre es nicht besser ehrlich mit den Kunden umgehen. Dazu gehört auch diese unfeinen, geld- und machtgierigen Herren in den Schaltzentralen der Konzerne NICHT in Schutz zu nehmen !


Verlierer

12.01.2017 - 17:04 Uhr

@ verkäuferwie wahr wie wahr, Nur sollten wir da nicht nur einzelne herauspicken, VW ist in meinen persönlichen Augen nur die Spitze die über Wasser treibt und ich bin der Meinung ALLE Hersteller haben / machen das. Sind den die Verkaufszahlen bei Stephan gestiegen und was vertreibt er DACIA ?? das er solche unrealistischen Kommentare abgeben kann.


Verkäufer Kia

13.01.2017 - 11:14 Uhr

Ist das geil wie manche in den Kommentaren wettern: Wo ist der Schaden am Kunden?!Wo der ist? In der Inzahlungnahme! Schon mal einen Passat mit betreffenden Motor in mobile nachgeschaut? Wird ca. 15-20 % unter dem vorherigen Wert gehandelt.Ja ja, Kommen Sie zu VW hier bekommen Sie den ursprünglichen Preis, schön und gut - Marktpreis ist das aber nicht mehr.Ich kann diese ganze Diskussion nicht mehr hören.Fakt: Werte geschönt = Betrug. Aufgeflogen, versucht zu vertuschen. Da muss man halt die Konsequenzen tragen.Das Bittere ist aus meiner Sicht, wenn der Händler der Arsch ist. Ich würde von Seat eine vernünftige Entschädigung an den Händler einfordern. Denn der Handel hat mit der ganzen Sache nichts, aber auch GARNICHTS zu tun!


UE

08.02.2017 - 15:04 Uhr

@Kia-Verkäufer: Sehen Sie, genau deshalb sind sie Kia-Verkäufer. Kennen Sie den Spruch: "Wenn man keine Ahnung hat...." Die RW bei VW sind also 15 bis 20% schlechter? Sie sind mir schon ein "Marktbeobachter"! Wenn ich nicht den ganzen Tag mit Preisen zu tun hätte, würde ich den Unfug den Sie da schreiben u.U. sogar glauben. Aber so? So kann ich nur sagen: verkaufen Sie mal weiter Kia und schauen Sie bei den Restwerten lieber etwas genauer hin bevor Sie solchen Blödsinn schreiben!


M.Deser

09.02.2017 - 10:06 Uhr

@ Verkäufer Kia.So einen Blödsinn wie Sie erzählen ist ja unfassbar. Das Sie ein Verkäufer sind kann ich mir einfach nicht vorstellen bzw. so einen Verkäufer dürfte es eigentlich gar nicht geben.


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