Der Neuwagen-Vertrieb über Online-Portale ist für viele Autohändler schon länger ein Ärgernis. Der AUTOHAUS-Artikel von Rechtsanwalt Uwe Brossette, der darin einen Angriff auf die quantitative Selektion sieht, heizte die Diskussion erneut an. Am Montag beschäftigte sich auch die Fachgruppe Fabrikatsvereinigungen des ZDK mit Brossettes Ansatz.
Wie ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann gegenüber AUTOHAUS mitteilte, beschlossen die Vertreter der Händlerverbände, sich in ihrer Arbeitsgruppe Internet-Vertrieb intensiv mit den Argumenten des Vertriebsrechtsspezialisten auseinanderzusetzen. Möglicherweise werde eine gerichtliche Klärung angestrebt.
Der Kölner Jurist hatte in AUTOHAUS 12 die Internet-Handelspraktiken ausführlich analysiert. Seiner Meinung nach sind die Neuwagen-Verkaufsplattformen nichts anderes als virtuelle ständige Vermittler der Händler. Wenn der Hersteller oder Importeur dem Einsatz dieser ständigen Vermittler nicht zugestimmt habe, werde dadurch die quantitative Selektion unterlaufen. Dass der Hersteller die Anzahl der zugelassenen Vertriebspartner frei bestimmen und seinen Händlern den Einsatz von Unterhändlern und ständigen Vermittlern verbieten kann, ist einer der Eckpunkte des quantitativ-selektiven Vertriebssystems nach der neuen GVO. (dp)
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