Mit Rabatten in astronomischer Höhe buhlen Internet-Plattformen um Neuwagen-Kunden. Vordergründig als EU-Vermittler agierend, schließen sie im Hintergrund regelmäßig Rahmenverträge mit Markenhändlern, auf deren Grundlage sie den Händlern ständig Interessenten zuführen. "Die Plattform ist also nichts anderes als ein virtueller ständiger Vermittler des Händlers", qualifiziert Rechtsanwalt Uwe Brossette von OsborneClarke diese Praxis.
Und er wundert sich, dass die Autobranche tatenlos zusieht, wie "Trittbrettfahrer und Profiteure" einen ruinösen Wettbewerb anheizen: "Aus welchem Grund die Hersteller und Importeure diesem Treiben seit geraumer Zeit zusehen, ist ein Geheimnis. Aus meiner Sicht ist es ein Angriff auf die quantitative Selektion im Neuwagenvertrieb, den kein Hersteller oder Importeur hinnehmen muss. Im Gegenteil: Um sich nicht dem Vorwurf eines diskriminierenden Verhaltens auszusetzen, müsste hier gehandelt werden, und zwar schnell!"
Die ausführliche vertriebsrechtliche Analyse dieser Internet-Handelspraktiken von Rechtsanwalt Uwe Brossette und was er in dieser Situation als Abhilfe und Gegenstrategie empfiehlt, lesen Sie im nächsten AUTOHAUS 12, das am 16. Juni erscheint! (ra)
Detlef Rüdel