Der angeschlagene Kfz-Garantieanbieter Intec AG will sich mithilfe einer Eigenverwaltung aus seiner finanziellen Schieflage retten. "Über ein gerichtlich kontrolliertes Sanierungsverfahren schützen wir unsere Händler und stellen sicher, dass die vereinbarten Garantien vollständig gewährleistet sind und sämtliche Schäden ordnungsgemäß abgewickelt und bezahlt werden", erklärte der Vorstandsvorsitzende Markus Müller in einem Beitrag auf der Firmenwebsite.
Das Amtsgericht Göttingen hatte in der vergangenen Woche die Eigenverwaltung angeordnet. Als Sachwalter wurde der Herforder Rechtsanwalt Hans-Peter Burghardt eingesetzt. Für Verwirrung bei betroffenen Händlern und Kunden sorgte zunächst eine Bekanntmachung des Gerichts am 1. März, wonach das Insolvenzverfahren über das Intec-Vermögen eröffnet worden sei. Am 4. März folgte schließlich eine Änderung der amtlichen Mitteilung mit Verweis auf die Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens.
Die Eigenverwaltung ist eine besondere Variante des Insolvenzverfahrens. Dabei soll das unternehmerische Know-How für die Sanierung genutzt werden. Die bisherige Geschäftsführung verwaltet unter Aufsicht die Insolvenzmasse selbst.
Als Grund für die Liquiditätsprobleme nannte Müller eine Steuerforderung des Finanzamts, die "völlig unerwartet" zu einer "beachtlichen Doppelbesteuerung" aus Umsatz- plus Versicherungssteuer geführt habe. "Wir haben immer ehrlich unsere Steuern bezahlt, sind unserem Heimatstandort immer treu geblieben", betonte der Intec-Chef. Das Unternehmen ist seit über 40 Jahren aktiv. Seit Gründung wurden rund 2,5 Millionen Garantien abgeschlossen und über 250.000 Garantiefälle bearbeitet. Aktuell koopieren die Uslarer mit rund 4.300 Autohändlern.
Diese versucht Müller zu beruhigen: "Wir arbeiten wie gewohnt zuverlässig." Auf Basis zahlreicher Gespräche mit den Finanzbehörden habe man Maßnahmen ergriffen, "um unsere Bonität (…) nachhaltig und widerstandsfähig zu sichern". Dazu zähle auch eine Ausweitung des Portfolios. Neben den bekannten Angeboten Produktgarantie und Händler-Garantie gebe es nun eine Versicherung, die alle bekannten Veränderungen in der Rechtsauslegung berücksichtige und entsprechend kalkuliert sei.
Entscheidung im Frühjahr
Dem Amtsgericht hat Intec seinen Sanierungsplan bereits vorgelegt. Die Gläuberigerversammlung wird darüber am 19. April abstimmen. Müller gibt sich zuversichtlich: "Intec wird sich noch im Frühjahr mit dem Finanzamt und einigen wenigen weiteren Gläubigern verglichen haben."
Wie es mit dem Garantieanbieter letztlich weitergeht, bleibt abzuwarten. Der Bundesverband der freien Kfz-Händler (BVfK) rät in einem aktuellen Mitglieder-Rundschreiben betroffenen Betrieben zur Besonnenheit. "Tatsächlich dürfte kein Anlass zur Panik bestehen, die im Übrigen auch nicht viel bringen würde. Es besteht noch genügend Zeit, eventuelle Forderungen geltend zu machen", erklärte BVfK-Chef Ansgar Klein. Zunächst müsse man den Sanierungsplan prüfen und klären, ob tatsächlich keine Kundengelder oder Garantieleistungen gefährdet seien. (rp)
Duvenbeck