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Hochwertige Produkte: Verbraucherschützer für längere Garantie

19.06.2017 10:58 Uhr
© Foto: Alphaspirit/Fotolia

Wie lange stehen Hersteller für die beste Qualität ihrer Produkte gerade? Die Verbraucherzentralen mahnen großzügigere Versprechen an.

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Die Verbraucherzentralen dringen auf längere Garantiezeiten für hochwertige Produkte wie Elektrogeräte oder Autos. Es gebe viele Gegenstände, die deutlich länger als zwei Jahre halten, was sie versprechen, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur. Man könne aber auch nicht für alles vier, fünf oder sechs Jahre Garantie aussprechen. Die Politik sollte daher nach Konsultation mit den Herstellern festlegen: "Produkte, die längere Verwendungszeiten haben, für die kann es auch eine längere Garantiezeit geben."

Autos hätten beispielsweise keine Haltbarkeit von zwei Jahren, sagte Müller. "Das wäre absurd." In Leitlinien des vzbv zur Bundestagswahl, über die an diesem Montag auch beim Deutschen Verbrauchertag in Berlin diskutiert werden soll, heißt es: Der VW-Skandal habe gezeigt, dass zwei Jahre Gewährleistungsfrist bei langlebigen und hochwertigen Gebrauchsgütern zu kurz wären. Bekanntlich bieten die meisten Automarken in Deutschland für Neuwagen zwei Jahre Garantie, einzelne Hersteller drei bis sogar sieben Jahre.

Längere Garantiezeiten könnten sich im Preis niederschlagen, wofür Verbraucher dann aber auch einen Mehrwert bekämen. "Unter dem Strich profitieren von höherer Produktqualität Verbraucher, Handel und Umwelt", sagte der vzbv-Chef mit Blick etwa auf weniger Elektroschrott. Generell zu Garantie-Bedingungen erläuterte er: "Viele Menschen denken, sie haben zwei Jahre Gewährleistung." Kunden müssten aber wissen, dass sie nach einem halben Jahr selbst beweispflichtig seien. Stattdessen sollten die Hersteller zwei Jahre in der Pflicht sein, forderte Müller.

Handlungsbedarf sehen die Verbraucherzentralen auch mit Blick auf Kunden, die beim Einkauf auf nachhaltige Produktion achten wollen. Nötig wären klare gesetzliche Standards, worauf Verbraucher sich bei der Kennzeichnung verlassen könnten, sagte Müller. Bei Textilien, Möbeln oder Elektrogeräten gehe es etwa um Umweltstandards und Arbeitsschutzbedingungen. Ziel müsse eine einfache Kennzeichnung sein, die Menschen verstehen könnten. (dpa)

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