Bundesfinanzhof: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Messekosten
Trotz der jüngsten Entscheidung des Bundesfinanzhofs wird die praktische Umsetzung und Deutung des Sachverhalts, insbesondere des Geschäftsgegenstandes, auch weiterhin viel Raum für Diskussionen lassen.
Wir mussten in letzter Zeit in mehreren Betriebsprüfungen feststellen, dass das Finanzamt die Kosten für die Anmietung von Messeständen aufgegriffen hat. Dabei hat die Finanzverwaltung die Aufwendungen für die Messestände der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterworfen und mit der damit einhergehenden Gewerbesteuererhöhung Unternehmen belastet. Nunmehr wurden mit höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs der Hinzurechnung ein paar Grenzen gesetzt.
Ausgangsfall vor dem BFH
Die klagende GmbH hat als Unternehmensgegenstand die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb landwirtschaftlicher Maschinen. Die GmbH mietet regelmäßig Messestände für Fachmessen an, um auf der Ausstellungsfläche die Maschinen zu präsentieren. Der Vertrieb der Maschinen erfolgt jedoch über ein Händlernetz. Auch diese Händler sind auf den Fachmessen vertreten. Nach einer Betriebsprüfung hat das…
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