Abschalteinrichtungen: EuGH schließt Thermofenster
Die europäischen Richter sehen in der VO Nr. 715/2007 ein umfassendes Verbot von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen unter normalen Nutzungsbedingungen verringern.
Mit einem Urteil vom 17. Dezember 2020 hat der EuGH aktuell zu verschiedenen Fragen der Auslegung der EU-Verordnung Nr. 715/2007 Stellung bezogen und klargestellt, dass auch sogenannte "Thermofenster" zur Vermeidung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors gegen die Verordnung verstoßen. Abschalteinrichtungen bezüglich der Abgasrückführung außerhalb der Testverfahren zur Typ-Genehmigung sind damit unzulässig, wenn sie nicht ausschließlich dazu dienen, den Motor in Anbetracht einer konkreten Gefahr während des Fahrzeugbetriebes vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden zu schützen.
Dem Urteil zugrunde liegt eine Voranfrage des Tribunal de grande instance Paris vom Oktober 2018 in einem Strafverfahren gegen VW wegen Betrug und Täuschung. Die Ermittler drohen mit erhöhten Strafen wegen Gefahr für Gesundheit von Mensch und Tier. Über die bekannte Thematik des EA-189-Motors hinaus…
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