Digitaler Workshop
Kern dieser Berichtspflicht ist die sogenannte Wesentlichkeitsanalyse, deren Ergebnisse die unternehmensindividuellen Berichtsinhalte maßgeblich bestimmen. Um die Vorbereitungen und die Umsetzung des Nachhaltigkeitsberichts zu erleichtern, laden wir Sie am 28. Februar gemeinsam mit Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner (RAW) zur Veranstaltung "Herausforderung ESG - so gelingt die Wesentlichkeitsanalyse", dem ersten digitalen AUTOHAUS-Workshop zum Thema ESG, ein. Der Fokus liegt dabei auf der Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse.
Hierfür haben wir gemeinsam mit Dipl.-Kfm. Thomas Weber zwei Arbeitshilfen entwickelt: einen Fragebogen sowie einen dazugehörigen Auswertungsbogen. Diese Dokumente ermöglichen eine einfache, aber dennoch sorgfältige Umsetzung der Wesentlichkeitsanalyse. Der ESG-Experte und Branchenkenner stellt beide vor und zeigt Schritt für Schritt, wie diese verwendet werden. Die dafür benötigten Unterlagen werden den Kursteilnehmern zur Verfügung gestellt.
Rechtsexperten und Wirtschaftsprüfer von RAW informieren zu Beginn der Veranstaltung unter anderem über die rechtlichen Grundlagen und die Rahmenbedingungen zur Überprüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Um den Einstieg in das Thema zu erleichtern, haben wir hier nochmals Grundlegendes zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammengefasst.
Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?
Für die meisten Autohäuser ist es ein eingespielter Prozess, einen Lagebericht zu erstellen. Ab dem Jahr 2025, das heißt im Rahmen des Lageberichts im Jahr 2026, wird die Berichtspflicht auf Nachhaltigkeitsaspekte ausgeweitet. Dabei stehen die Themenbereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Fokus. Häufig wird daher auch die Abkürzung ESG für die englischen Begriffe Environment, Social und Governance als Bezeichnung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verwendet.
Frühzeitig informieren
Nun stellt sich vielen Autohändlern die Frage, ob das eigene Autohaus von der Berichtspflicht betroffen ist. Hierbei sind folgende drei Kenn-größen entscheidend: ? 250 Mitarbeiter, ? 50 Millionen Euro Umsatz und ? 25 Millionen Euro Bilanzsumme. Erfüllt der Betrieb zwei dieser Kriterien, muss er einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Von der neuen Offenlegungspflicht dürfte somit ein Großteil der Autohaus-Gruppen betroffen sein.
Wie geht es nun weiter?
Da man für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, vor allem im Rahmen der ersten Daten-Erhebung, einiges an Zeit einplanen sollte, sollte man frühzeitig damit beginnen. Dazu gehört auch, sich mit den Rechtsgrundlagen auseinanderzusetzen, insbesondere der CSRD, der ESRS und der Taxonomie-Verordnung. Diese Dokumente beinhalten alle wesentlichen Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
ESG-Experte Dipl.-Kfm. Thomas Weber und Prof. Dr. Benedikt Maier vom Institut für Automobilwirtschaft empfehlen zudem in einem mehrteiligen Videokurs zum Thema ESG auf AUTOHAUS next den Einsatz eines Projektteams. Dieses sollte stets in engem Austausch mit der Geschäftsführung stehen und sich um die Planung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung kümmern. Zu Beginn des Projekts muss der Fokus auf zeitkritischen Themen liegen. Hierbei kommt man schnell zur sogenannten Wesentlichkeitsanalyse. Die Ergebnisse dieser Analyse bestimmen die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts maßgeblich. Dabei geht es vorwiegend um individuelle Aspekte des Unternehmens sowie die Bewertung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung relevanter Themen seitens verschiedener Stakeholder.
Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung finden Sie regelmäßig im Heft und auf dem Portal https://next.autohaus.de.