Anfang Juni hatte das Gericht die Bezirksregierung Köln aufgefordert, bis zum 1. Januar 2019 einen Luftreinhalteplan vorzulegen. Damit solle sichergestellt werden, dass die Stickstoffdioxid-Grenzwerte im Stadtgebiet schnellstmöglich eingehalten werden. Durch eine Klärung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster könne eine einheitliche Rechtsanwendung in NRW sichergestellt werden, erklärte das Umweltministerium am Freitag. In Sachen Diesel-Fahrverbote gibt es noch weitere Gerichtsverfahren. Auch die Stadt Aachen kündigte Berufung an.
In vielen Städten werden seit Jahren die Obergrenzen für Luftschadstoffe weit überschritten. Diesel gelten als Hauptverursacher. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Diesel-Fahrverbote prinzipiell für zulässig erklärt, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei. Das Aachener Gericht hatte dieses Grundsatzurteil umgesetzt. (dpa)