Der Autohandel steht seit einigen Jahren verstärkt im Fokus bei der Bekämpfung von Geldwäsche. Das ist kein Wunder, geht es doch oftmals um Summen von mehreren zehntausend Euro, die in der Vergangenheit gerne auch einmal bar bezahlt wurden. Das bot Kriminellen die Chance, ihr Geld zu waschen. Um das zu unterbinden, sind Autohäuser seit 2017 als Händler hochwertiger Güter ausnahmslos vom Geldwäschegesetz (Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten - kurz GwG) betroffen.
Zu dessen Anforderungen an Unternehmer gehört unter anderem die unter anderem die Implementierung eines Risikomanagements, das Benennen eines geschulten Geldwäschebeauftragten sowie interne Sicherheitsmaßnahmen. Händler müssen außerdem prüfen, inwiefern das Unternehmen von den Vorschriften erfasst wird und welche Pflichten mit den Kunden beachtet werden müssen. Werden die Regeln nicht beachtet, drohen hohe Strafen.
Ein Geldwäschebeauftrager wacht über die Einhaltung der Vorschriften
Die Prüforganisation Dekra hat nun ein Konzept entwickelt, mit dem Autohändler sicherstellen können, dass sie die Anforderungen des GWG einhalten. Nach Angaben von Dekra geht der neue Ansatz sogar über die Vorschriften des Gesetzes hinaus und bezieht das Thema Datenschutz mit ein.
Entscheidet sich ein Händler für das Angebot, analysieren Experten von Dekra im ersten Schritt das Unternehmen anhand eines Maßnahmenkatalogs. Aufbauend darauf beraten die Experten dann, wie die gesetzlichen Anforderungen im Betrieb umgesetzt werden können und helfen bei der Implementierung der entsprechenden Maßnahmen. Darüber hinaus stellt die Sachverständigenorganisation einen Geldwäschebeauftragten, der die Verantwortung über die Einhaltung der geforderten Maßnahmen übernimmt. Zu dessen Aufgaben zählen unter anderem die Aspekte Sicherungssysteme und Kontrollen, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Mitarbeiterunterrichtung sowie Risikomanagement. Ergänzend dazu bietet Dekra Schulungen zum Thema Geldwäscheprävention für Mitarbeiter und Führungskräfte an.
Henry