Geldwäscheprävention: Das sollten Sie wissen!
Eine Kopf-in-den-Sand-Strategie zahlt sich beim Thema Geldwäscheprävention auf Dauer nicht aus. Informieren Sie sich und ergreifen Sie die notwendigen Maßnahmen zur Absicherung Ihres Unternehmens!
Die EU und die Bundesregierung haben der Geldwäsche in Deutschland den Kampf angesagt. Mit Folgen: Automobilhändler sind seit 2017 als Händler hochwertiger Güter direkt und ausnahmslos vom Geldwäschegesetz (Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten - kurz GwG) betroffen. 2019 wurden Automobilhändler erstmalig einer bundesweiten Überprüfung unterzogen. Auch in diesem Jahr werden weitere Prüfungen erwartet.
Wozu ist der Automobilhandel durch das Geldwäschegesetz verpflichtet?
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 16 GwG sind all jene Händler betroffen, die gewerblich mit hochwertigen Gütern handeln. Dazu zählt auch der Handel von Automobilen, welcher zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:
1. Verdachtsmeldungen: Bei konkretem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gilt grundsätzlich die Meldepflicht für alle Automobilhändler unabhängig von der Betriebsgröße, der…
Mehr Infos finden Sie hier!