Das Testament, Folge 2:: Das formwirksame Testament
Welche Formvorschriften beachtet werden müssen und warum das sog. Berliner Testament aus steuerlichen Gründen nicht empfehlenswert ist.
In unserem letzten Artikel in Ausgabe AUTOHAUS Nr. 10 sind wir auf das grundsätzliche Erfordernis eines Testaments und verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten eingegangen. Nachfolgend wollen wir den Fokus darauf legen, welche Formvorschriften eingehalten werden müssen, damit ein Testament auch formwirksam errichtet wird.
Privatschriftliches Testament
Nach dem Gesetz muss das Testament von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden, ansonsten ist es unwirksam. Und ein unwirksames Testament hat zur Folge, dass die gesetzliche Erbfolge wieder eingreift. Diese soll aber gerade aufgrund der oftmals nicht gewollten Folgen (siehe AUTOHAUS 10/2017) ausgeschlossen werden. Eigenhändige Niederschrift bedeutet, dass der Testierende den gesamten Wortlaut des Testaments mit der Hand selbst schreiben muss. Folglich ist ein Schriftstück, das per Computer oder Schreibmaschine…
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