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VW-Abgasaffäre: Kunden streiten mit Versicherungen

23.05.2017 14:05 Uhr
Sprit+ mit neuem Bereich Recht & Steuern
Die VW-Abgasaffäre beschäftigt nun auch den Ombudsmann für Versicherungen.
© Foto: Fotolia

Einige Autobesitzer verlangten Schadenersatz oder wollten vom Kaufvertrag zurücktreten. Nicht alle Rechtsschutzversicherungen haben den Haltern dafür jedoch Deckungsschutz gegeben.

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Die VW-Abgasaffäre beschäftigt nun auch den Ombudsmann für Versicherungen. An ihn können sich Kunden wenden, um Streitfälle mit ihrem Versicherer außergerichtlich zu klären. Rund 200 Beschwerden zum VW-Komplex gab es im vergangenen Jahr, wie Ombudsmann Günter Hirsch am Dienstag in Berlin mitteilte. Einige Autobesitzer wollten sich nicht mit der von Volkswagen angebotenen Nachbesserung der Software zufrieden geben, sondern verlangten Schadenersatz oder wollten vom Kaufvertrag zurücktreten.

"Nicht alle Rechtsschutzversicherungen haben den Haltern dafür jedoch Deckungsschutz gegeben - mit dem Argument, eine Klage habe keine Aussicht auf Erfolg", sagte Hirsch. Inzwischen hätten allerdings mehrere Gerichte die Erfolgsaussichten bejaht.

Der Ombudsmann erhielt im vergangenen Jahr rund 14.700 Beschwerden, gut sechs Prozent mehr als im Vorjahr und damit so viele wie nie seit Aufnahme seiner Tätigkeit im Jahr 2001. In der Mehrzahl der Fälle ging es um die Rechtsschutzversicherung, zu er es erstmals mehr Beschwerden gab als zur bislang dominierenden Lebensversicherung.

Der Versicherungs-Ombudsmann sucht bei Konflikten eine gütliche Einigung, kann bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro aber auch verbindlich entscheiden. Für Verbraucher ist das kostenfrei. (dpa)

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KOMMENTARE


Dieter M. Hölzel

23.05.2017 - 16:01 Uhr

Ist es jetzt schon so weit, dass Rechtsschutz Versicherer die Erfolgsaussichten bestimmen, oder müsste es nicht so sein, das Gerichte entscheiden und der RS -Versicherer die Kosten trägt, wenn der vom VN frei gewählte RA die Erfolgsaussichten für gegeben sieht. Ich persönlich halt zwar nichts von den Prozessen in Sachen " Manipulation ", aber eine RS - Vers. darf nicht bestimmen ob die Erfolgsaussichten gegeben sind.


VKL

23.05.2017 - 22:26 Uhr

Selbstverständlich müssen die Versicherungen abwägen dürfen, da ansonsten die Gerichte sich mit allen berechtigten und darüber hinaus allen sinnfreien Klagen herumschlagen müssen. Die Abgasaffäre darf man in diesem Fall nicht ausklammern. Vergessen Sie bitte nicht, jede Klage die verloren geht, schlägt sich auf die Allgemeinheit nieder. Wenn also für alles geklagt werden darf, können wir in einigen Jahren mit saftigen Zuschlägen rechnen.


Wolfgang

24.05.2017 - 09:09 Uhr

die RS Versicherungen dürfen ablehnen, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht. Aber das ist hier nicht das Problem. Die RS ist kein Wohlfahrtsverein. Die wollen Beiträge kassieren, im Schadensfall aber, bei der Aussicht auf mögliche Klagewellen, ist die Dividende und der Boni in Gefahr. Daher die Ablehnungen.


Aschmu

24.05.2017 - 10:07 Uhr

@ Herrn Hölzel: Wer denn sonst ? Der Anwalt etwa? Wir haben viele Klagen bei uns im Haus. Der Kunde geht zum Anwalt und der sagt NATÜRLICH: Klar, da gehen wir gegen vor. Und warum macht er das ? Ich sage es Ihnen, egal wie es ausgeht - der Anwalt wird immer verdienen. Und nur weil der Kunde 2012 mal ein angebliches Motorgeräusch hatte, seitdem nicht mehr in der Werkstatt war, jetzt einen Motorschaden hat sich auf das nicht definierbare Geräusch berufen hat und hierin die Ursache sieht, müssen wir nun mit dem Anwalt kostbare Zeit verschwenden, die beim "guten" Kunden besser investiert wäre. Daher ist es schon sinnvoll, wenn Vers. ablehnen, denn letztlich zahlen wir ALLE die Zeche in Form von höheren Prämien etc. nachdenkliche Grüße


Dieter M. Hölzel

25.05.2017 - 09:02 Uhr

Geneigte Leser und Kommentatoren, es geht mir nicht um all´ das was Sie zu recht monieren, es geht darum, dass innerhalb eines RS - Vertrages der sogenannte KVRS ( Kraftfahrzeug Vertragsrechtsschutz ) beinhaltet ist, da steht in den Bedingungen, solange der frei gewählte Rechtsanwalt die Erfolgsaussichtenbejaht, hat der RS - Versicherung Kostendeckung zu gewähren. Bei einer Deckungsklage dürfte der RS - Vers. unterliegen. In meinem Kommentar geht es darum, aber nicht um die Sinnhaftigkeit solcher Vers.-Nehmer, die auch ich meist als " Prozeßhansel " betrachte. Das Verhalten solcher RS - Vers. öffnet doch der Willkür Tür und Tor, sich der Leistung zu entziehen. Natürlich weiß ich wie so mancher Versicherte denkt und vielen Kfz.-Betrieben das Leben schwer macht,dennoch sind Verträge lt. Bedingungen einzuhalten.


Dieter M. Hölzel

25.05.2017 - 10:24 Uhr

Zu dem Thema ist noch zu sagen, wenn ein Versicherungsnehmer Schadenersatz- Ansprüche gegen einen Haftpflichtversicherer hat, der aber gleichzeitig auch der Rechtsschutzversicherer des Anspruchstellers ist, dann wird die Sache schon enorm schwierig, denn eine Interessenkollision ist dann offenkundig. Wenn man davon ausgeht, das es sich um einen Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall handelt wo eine lebenslange Rente im Raum steht und der RS - Versicherer dieAussicht auf Erfolg verneint, ist das nichts anderes wie in der diskutierten Sache mit Abgas, z. Bsp. gegen VW, deren Produkthaftpflichtversicherer der gleiche Versicherer ist wie die RS - Versicherung des klagenden Kunden. Es geht mir ausschließlich darum, das vertragliche Vereinbarung eingehalten werden, nach dem Motto; Zitat aus Latein: pacta sunt servanda, und nicht " willkürlich " die Deckung, " aus niedrigen Beweggründen ", verweigert wird.Man stelle sich vor eine RS - Vers. stellt, oder empfiehlt auch noch den Anwalt, der eine Gebührenvereinbarung mit dem RS - Vers. hat, dann könnte der Kunde in eine schwierige Lage im Sinne seiner Interessen geraten. Ich bin viele Jahrzehnte in diesem Geschäft im Kfz.-Fachhandel und weiß daher schon was Sache ist.Wenn einem RS - Versicherer so einem " Prozeßhansel " zu teuer wird in Bezug auf Schadenhäufigkeit, verbleibt dem Versicherer die Kündigung, nicht aber in einem Einzelfall.


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