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AUTOHAUS SteuerLuchs: Betrugsmaschen und kein Ende

24.05.2017 09:30 Uhr
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
© Foto: Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner

Die AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig rät: Achten Sie darauf, dass in Ihrem Unternehmen das 4-Augen-Prinzip gilt und auch eingehalten und gelebt wird.

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Unternehmen, gerade auch mittelständische, geraten immer stärker in den Fokus von Betrügern und werden Opfer von Straftaten. So ging vor kurzem eine weltweite Erpressungswelle mit dem Trojaner "WannaCry" durch die Medien. Aber auch der "Fake-CEO-Betrug“, bei dem Mitarbeiter durch angebliche E-Mails aus der Chefetage dazu aufgefordert werden, höhere Beträge auf ausländische Konten zu überweisen (wir berichteten bereits in der AUTOHAUS SteuerLuchs-Ausgabe vom 22. Februar 2017), greift um sich.

Diesmal warnt die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vor einer weiteren Betrugsmasche. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine Verbraucherschlichtungsstelle, die zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten vermittelt. Ihren Sitz hat die Schlichtungsstelle in 10179 Berlin, Neue Grünstraße 17.

Derzeit werden Briefe mit dem Logo der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft und dem Slogan "Wir schlichten für Sie. Unabhängig und neutral" versendet und die Betroffenen werden aufgefordert 3.300 Euro zu überweisen. Dabei wird jedoch eine andere (falsche) Adresse in dem Brief angegeben (Fasanenstraße 81, 10623 Berlin). Zudem werden die Betroffenen aber auch zusätzlich von einem Herren angerufen, der sich als ein Herr Mertens von der Schlichtungsstelle ausgibt und zur Zahlung des Geldbetrages auffordert.

Falls Sie ein derartiges Schreiben erhalten sollten, dann zahlen Sie auf gar keinen Fall, sondern erstatten Sie Anzeige und informieren Sie die Schlichtungsstelle.

Hinweis:

Achten Sie darauf, dass in Ihrem Unternehmen das 4-Augen-Prinzip gilt und auch eingehalten und gelebt wird. Bei Unklarheiten oder Ungereimtheiten sollte auch der Berater, ob Steuerberater, Wirtschaftprüfer oder Rechtsanwalt zeitnah eingeschaltet werden.

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