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Steuerrecht: Das bringt das Jahr 2019 mit sich

04.02.2019 06:00 Uhr

Dienstreisen +++ Mindestlohn und Sozialversicherungswerte +++ Recht auf befristete Teilzeit +++ Familienentlastungsgesetz +++ Jobtickets +++ Dienstfahrräder

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Auch das Jahr 2019 bringt wieder einige rechtliche und steuerrechtliche Änderungen, auf die wir nachfolgend näher eingehen wollen.

Dienstreisen und Entsendungen ins Ausland

Werden Arbeitnehmer von deutschen Unternehmen zum Arbeiten in andere EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein) oder in die Schweiz entsandt, wird in der Praxis die sogenannte A1-Bescheinigung benötigt. Das gilt auch bei kurzen Einsätzen von nur wenigen Tagen oder Stunden und somit auch für kurzfristige Dienstreisen ins betroffene Ausland. Im Klartext bedeutet das, wenn ein Einkäufer z. B. ins benachbarte EU-Ausland fährt, um sich Fahrzeuge anzusehen, muss er eine A1-Bescheinigung mit sich führen. Der Antrag hierfür ist ab dem 1. Januar 2019 grundsätzlich verpflichtend in elektronischer Form zu stellen. Die A1-Bescheinigung dient im Ausland als Nachweis dafür, dass in Deutschland aufgrund der…

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