Datenschutz: Startschuss für Abmahnwelle?
Einstweilige Unterlassungsverfügung des Landgerichts Würzburg wegen Datenschutzverstoßes im Impressum
Zum 25.05.2018 trat die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Vielfach wurde befürchtet, dass die DSGVO von Abmahnanwälten und Abmahnvereinen als neue Spielwiese betrachtet werden könnte. Diese Befürchtung teilte und teilt durchaus auch der Gesetzgeber. Bundesjustizministerin Barley hat bereits ein entsprechendes Gesetz gegen missbräuchliche Abmahnungen vorgelegt. Das neue Gesetz soll unseriösen Vereinen und bestimmten Anwälten, die Abmahnungen nur zur Gebührenerzielung aussprechen, möglichst einen Riegel vorschieben. Bis das Gesetz in Kraft tritt, wird es allerdings noch eine gewisse Zeit benötigen. Hiervon unabhängig bestand schon vor der Einführung der DSGVO die juristische Debatte darüber, ob und wenn ja inwieweit ein Verstoß gegen die DSGVO das Tor für Abmahnungen und Unterlassungsverfügungen überhaupt öffnen kann. Die Diskussion ist kontrovers. Erstmals mit Beschluss des LG…
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