Die geplanten Steuervorteile für elektrifizierte Dienstwagen haben eine entscheidende Hürde genommen. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend, dass im Rahmen einer Änderung des Einkommensteuergesetzes die Bemessungsgrundlage bei Elektroautos und extern aufladbaren Hybridfahrzeugen bei privater Nutzung halbiert wird. Statt ein Prozent des Bruttolistenpreises werden künftig bei der Dienstwagenbesteuerung durch den Nutzer für solche Wagen, die nach dem 31. Januar 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, nur noch 0,5 Prozent angesetzt.
Gleichzeitig werden mit der Gesetzesänderung die Bereitstellung eines Firmen-Fahrrades und eines Jobtickets steuerfrei gestellt. Wenn ein Unternehmen seinen Beschäftigten eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen gewährt, musste die Kostenersparnis bislang grundsätzlich versteuert werden. Diese Regelung wurde jetzt abgeschafft. Dadurch sollen Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bewegt werden.
Die Neuregelungen zählen zu umfassenden steuerlichen Entlastungen für Familien. Der Bundesrat muss dem milliardenschweren Paket noch zustimmen. (rp/dpa)