Arbeitsrecht: Body-Mass-Index
Körpergewicht und rechtliche Implikationen: Adipositas, der AGG-Begriff der "Behinderung" und die Diskriminierungsfrage.
Hinreichend bekannt ist der Umstand, dass private Krankenversicherer schon seit längerem bei Vertragsabschluss den Body-Mass-Index (BMI) abfragen. Je nachdem, wie dieser im Einzelfall ausfällt, werden Risikozuschläge erhoben. Im Extremfall wird ein Vertragsabschluss sogar abgelehnt. Für die gesetzliche Krankenversicherung verbietet sich aufgrund der Gesetzeslage ein solches Vorgehen - noch. Zunehmend wird jedoch diskutiert, dass bei "Adipositas" (= Fettleibigkeit) ein Krankheitsbild mit entsprechenden Auswirkungen und nicht nur eine fehlerhafte Lebensweise anzunehmen ist. Sobald sich diese Sichtweise durchsetzt, werden auch die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beitragssätze hinterfragen wollen. Adipositas beginnt mit dem Grad I per Definition ab einem BMI von 30 (Berechnung: Körpergewicht dividiert durch das Quadrat der Körpergröße in Metern). Beispiel: Körpergröße 1,78 m bei einem…
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