Umsätze mit EU-Kunden: Aus MOSS wird OSS
Die AUTOHAUS-Steuerexperten erklären die wichtigsten Details zu den neuen umsatzsteuerlichen Vorschriften bei Umsätzen mit EU-Kunden.
Zum 1. Juli 2021 werden umfangreiche neue umsatzsteuerliche Regelungen wirksam, die bereits im Vorfeld einige Vorbereitungen erfordern. Dies betrifft sowohl Anforderungen an die IT, die Rechnungslegung als auch die Schulung der betroffenen Mitarbeiter sowie gegebenenfalls eine Antragstellung bei der Finanzverwaltung.
Die Neuregelungen betreffen insbesondere Lieferungen und Leistungen an Nichtunternehmer im EU-Ausland. Hierzu zählen zum einen sogenannte Fernverkäufe sowie verschiedene sonstige Leistungen, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet der dortigen ausländischen Umsatzsteuer unterliegen. Auf Grund der drastischen Senkung der Schwellenwerte (siehe unten), sind nunmehr in der Praxis deutlich mehr Fälle zu erwarten, in denen Umsätze mit ausländischer Umsatzsteuer zu versteuern sind.
Unter "Fernverkäufen" (sog. "EU-Regelung") sind Warenlieferungen zu verstehen, welche durch den Lieferer…
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