Datenschutz: Arbeitsrechtliche Regelungen
Auch im Beschäftigten-Datenschutz geht es um personenbezogene Daten. Diese werden vom Gesetzgeber als besonders sensibel betrachtet.
Obwohl die Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend: DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (nachfolgend: BDSG neu) bereits Anfang 2016 in Kraft getreten sind, sind die entsprechenden Bestimmungen trotz zweijähriger Übergangsfrist erst in jüngster Zeit in den Fokus des Adressatenkreises der gesetzlichen Regelungen getreten. Die Veröffentlichungen zum neuen Datenschutzrecht beschränken sich hierbei mehr oder weniger auf pauschale Kurzdarstellungen und auf mahnende Hinweise. Dies ist nicht weiter verwunderlich, da der Umfang und die Komplexität der Gesetzesbestimmungen erheblich sind. Vorliegend sollen einige arbeitsrechtliche Eckpunkte zum Beschäftigten-Datenschutz angesprochen werden.
Grundsatz und Zweck der Datenverarbeitung
Auch im Beschäftigten-Datenschutz geht es um den Schutz personenbezogener Daten. Diese Daten werden vom Gesetzgeber als besonders sensibel und schützenswert…
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