Arbeitsrecht: Anspruchsbegrenzung
Doppelansprüche auf Urlaubsgewährung ausgeschlossen: Keine Urlaubserweiterung durch Arbeitgeberwechsel.
Wechselt ein Arbeitnehmer in der ersten Jahreshälfte von einem Arbeitsverhältnis in ein anderes, so kann er vom neuen Arbeitgeber den Urlaub verlangen, der bis zum Ausscheiden aus dem alten Arbeitsverhältnis noch nicht genommen wurde. Erfolgt der Arbeitgeberwechsel in der zweiten Jahreshälfte, kann der Arbeitnehmer von seinem ersten Arbeitgeber den vollen Jahresurlaub geltend machen. Zumeist läuft dies auf eine finanzielle Abgeltung für diejenigen Urlaubstage hinaus, die "in natura" nicht genommen wurden. § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) bestimmt hierzu: "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten." Auf der anderen Seite normiert § 6 Abs. 1 BUrlG, dass einem Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub nicht zusteht, soweit ihm für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt…
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