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Änderungen des Gewährleistungsrechts: BVfK schreibt Eilbrief an Bundesrat

25.03.2021 13:50 Uhr | Lesezeit: 5 min
Gebrauchtwagen Autohandel
Neues Gewährleistungsrecht: Laut BVfK erwartet negative Folgen insbesondere für den Kfz-Handel und auch deren Kunden.
© Foto: FrankHoermann / SVEN SIMON / picture alliance

Die Vertreter des freien Kfz-Handels sehen die geplante Änderung des Gewährleistungsrechts äußerst kritisch und befürchten großen Schaden für Verkäufer wie Kunden.

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Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) läuft gegen die Änderungen des Gewährleistungsrechts Sturm. Die geplanten Anpassungen seien "untragbar und unverhältnismäßig nachteilig für den Autohandel", heißt es in einem Eilbrief des BVfK an den Bundestag. Mit dem Schreiben will der Verband verhindern, dass die Länderkammer der Ausschuss-Empfehlung zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf an diesem Freitag bedenkenlos folgt.

Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie (RL (EU) 2019/771). In Deutschland sollen mit dem Gesetz unter anderem die Beweislastumkehr von sechs auf zwölf Monate erhöht werden, der Händler soll für digitale Inhalte haften und besondere Eigenschaften sollen auf zusätzlichen Vertragsdokumenten vereinbart werden.

Der BVfK hofft, dass seine Einwände in der geplanten Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzesentwurf Berücksichtigung finden. "Insbesondere sollte die von der Richtlinie vorgesehene zweimonatige Rügefrist mit der entsprechenden Verpflichtung des Verbrauchers eingeführt werden, um der Richtlinienvorlage und dem damit verbundenen – diesseitig als verfehlt empfundenen Ziel wenigstens in Teilen auch zugunsten des Handels gerecht zu werden." In Summe befürchte man großen Schaden für alle ohne erkennbaren Nutzen.


Die Kritikpunkte des BVfK im Einzelnen

1. Verbraucherpreise werden deutlich steigen

Mit den verschärften Anforderungen an den Gebrauchtwagenhandel kann nur umgegangen werden, wenn die zusätzlichen erheblichen Kosten in die kaufmännische Kalkulation einbezogen werden. Mit deutlicher Ausweitung der Unternehmerpflichten sind auch mit zehn bis 20 Prozent deutlich steigende Kaufpreise in Folge der kalkulatorischen Berücksichtigung des Risikos zu erwarten. Auch sind in Folge des voraussichtlich fast vollständigen Verschwindens älterer Gebrauchtwagen im Angebot des gewerblichen Handels negative Auswirkungen auf das Unfall- und Schadensrecht, bzw. die Geschädigten und ihre Versicherungen zu erwarten, denn der u. a. relevante Wiederbeschaffungswert bemisst sich anhand vergleichbarer am Markt verfügbarer Fahrzeuge. Sind jedoch wie befürchtet, gerade bei älteren Gebrauchtwagen keine vergleichbaren Fahrzeuge mehr im gewerblichen Handel verfügbar, kann auch keine sachgerechte Preisbemessung mehr erfolgen.

2. Alte Gebrauchtwagen ganz ohne Gewährleistung

Ältere und preiswerte Gebrauchtfahrzeuge dürften vom Kfz-Handel zukünftig nicht mehr angeboten werden, da die mit zunehmenden Fahrzeugalter steigenden Gewährleistungskosten zu so starken Preissteigerungen führen werden, dass sich dieses Marktsegment schließlich völlig in den Privatmarkt verlagern dürfte, in dem der Verbraucher bekanntlich nicht durch Verbraucherrechte geschützt ist. Dies auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Verbraucher auf die ihm staatlich verordneten Gewährleistungsrechte nicht einmal verzichten darf.

3. Enorme Risiken für den Handel

Gewährleistung würde für den Zeitraum der Beweislastumkehr einer Garantie gleichkommen, gesteigerter Bürokratieaufwand sorgt für weniger Rechtssicherheit, Abschaffung des Haftungsausschlusses bei Kenntnis und Verzicht auf Einführung einer Defektanzeigefrist belasten den Händler zusätzlich. Haftungsfragen bei digitalen Elementen und Updatepflicht sind zu unpräzise, ein sachgerechter Umgang lässt sich daraus nicht ableiten. Die Suche nach praktikablen Vertragslösungen wird zum Stochern im Nebel.

4. Keine "weiteren Absatzmöglichkeiten für Händler"

Für den Handel dürften die Folgen der BGB-Novelle weitreichend und insbesondere finanziell stark belastend ausfallen. Das Ziel, dem Handel neue Möglichkeiten zu verschaffen, dürfte mit dem Gesetzesentwurf keinesfalls erreicht werden. Es ist eher davon auszugehen, dass viele Händler ihr Sortiment umstellen oder den Handel, zumindest mit Privatpersonen, ganz aufgeben müssen, da das neu entstandene Risiko nicht abgefedert werden kann. Dies betrifft in besonderem Maße den Gebrauchtwagenhandel. Viele Händler werden, insbesondere in Folge der bereits durch die Corona-Krise entstandenen existenzgefährdeten Belastungen, der Umstellung nicht gewachsen sein und ihre Geschäfte schließen müssen. Ein weiterer Verlust an Arbeitsplätzen wäre unvermeidbar.

5. Doppelt so viel ist nicht automatisch doppelt so gut

Dem Betrachter drängt sich der Eindruck auf, Verbraucherschutz könne durch diese banale Formel immer weiter verbessert werden. Doch auch hier gilt: Nach ganz fest kommt ganz locker! Oder: Was gut funktioniert, sollte man nicht unbedingt und ohne Not ändern. Der Kfz-Handel hat in zwei Jahrzehnten Umgang und Erfahrung mit dem seit dem Jahr 2002 geltenden "Neuen Gewährleistungsrecht" gute und praktikable Lösungen entwickelt, die den Vorstellungen der damaligen Mütter und Väter der Schuldrechtsreform nach optimalem Verbraucherschutz entsprachen. Man kann ihnen auch nicht nachsagen kann, sie hätten nicht gründlich gearbeitet. Ebenso wenig haben sich die grundlegenden Verhältnisse geändert. Der BVfK hält daher die erneute Verschärfung des Gewährleistungsrechts gemeinsam mit einer Vielzahl fachkundiger und anerkannter Juristen in den meisten Punkten weder für sachdienlich noch für praktikabel. Eines scheint allerdings sicher: Gerichte werden über mehr Arbeit, Anwälte nicht über weniger Klagen klagen. Die Kosten werden am Ende alle tragen müssen.

6. Aus Gewährleistung wird Garantie – Verkäuferhaftung wird zunehmend für die gesamte Lebenserwartung eines Gebrauchtwagens ausgedehnt

In der Begründung der Ausschuss-Empfehlung wird – trotz anderslautender Bekundung – deutlich, dass die gesetzliche Gewährleistung zunehmend zur Haltbarkeitsgarantie entwickelt werden soll. Bereits die Annahme, dass Kraftfahrzeuge zu den Produktgruppen zählen sollen, "bei denen die berechtigte Erwartung an eine Funktionsfähigkeit für mindestens fünf Jahre besteht", stößt wegen ihrer undifferenzierten Betrachtung auf große Bedenken. Als entlarvend sieht der Verband dann jedoch die Empfehlung, die Verjährungsfrist an dieser Lebenserwartung zu orientieren. Dies kann nur dahingehend verstanden werden, dass der Verkäufer zumindest annähernd für die gesamte Lebenserwartung der Kaufsache haftbar gemacht werden soll.

7. Abzocke wird gefördert

Der BVfK befürchtet, dass sich Gebrauchtwagenhändler zukünftig vermehrt der gezielten Abzocke durch fragwürdige Kunden unter missbräuchlicher Ausnutzung stark erweiterter Verbraucherrechte ausgesetzt sehen werden.



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KOMMENTARE


Henry

26.03.2021 - 16:46 Uhr

Die Aushebelung des als „Recht“ empfundenen findet man auf allen Ebenen, einige profitieren davon und Heerscharen viel zu viel ausgebildeter Juristen freuen sich. Warum kann ich um Gottes Willen denn kein 6 oder 8 Jahre altes Auto ohne Gewährleistung verkaufen, so wie es mein Vater und mein Großvater noch konnte? Warum kann ich denn keinen Vertrag mit einem Kunden schließen, der akzeptiert dass es einfach ein altes Auto ist und oft nur noch einen Bruchteil eines Neuwagens kostet und somit „gekauft wie gesehen“ erworben wird in beiderseitigem Einverständnis. Der Kunde muss das Auto doch nicht bei mir kaufen. Er kann sich doch anderweitig orientieren bei jemand, der weitere Haftungen freiwillig übernimmt. Warum zwingt man mich dazu?


Tilo Lächler

25.05.2021 - 21:01 Uhr

Es ist unfassbar ‚ wie lebensfremd und weit weg von der Realität Gesetze verabschiedet werden sollen. Wie bitte soll ein bemühter Händler, bei einem beispielsweise 10 Jahre alten Fahrzeug ,über 1 Jahr lang eine fehlerfreie Funktion garantieren können ? Unfassbar !!!


P.Ufer

06.06.2021 - 12:22 Uhr

Ich finde diesen Gesetzentwurf Gelinde gesagt zum Haare ausreißen. Ich arbeite selbst in dieser Branche und glauben Sie mir, wir wurden schon für einen fehlenden Zigarettenanzünder verklagt. Ein Auto gerade so Komplex wie die Fahrzeuge ab 2014/15 welche immer neuere und mehr Aussttatung für weniger Kosten der Hersteller erhalten. ( Einfaches Beispiel Seat Leon Cupra 300 PS Auto mit Ölwanne aus Plastik, könnte noch 1000 weitere Beispiele nennen) Diese Fahrzeuge werden von zig Sensoren überwacht, da kann von der einen auf die andere Sekunde etwas kaputt gehen. Bei jedem Auto und wir sollen dafür 1 Jahr gerade stehen? Ihr habt sie doch nicht mehr alle!!! Das ganze würde sich schlichtweg nicht mehr lohnen. Das alles dient nur dazu damit Anwälte und irgendwelche Gutachter was zu tun haben. Weil man muss ja nachweisen das ein z.B kaputtes Getriebe vorher nicht kaputt war sondern das Herr Mustermann XY während der Fahrt mal nen Moneyshift hingelegt hat. Das wir hier keine Fahrzeuge verkaufen wo schon im Fußraum ein Loch ist oder ähnliches das ist wohl klar, nur wir schauen auch nicht in die Motoren rein. Einfache Rechnung. Angenommen man hat jetzt einen Wagen verkauft. " Hey schnell mal 1000€ verdient wie alle immer sagen" Schnell mal nen Taui in die Tasche. Ne nix da. Man hat sich vorher sowohl mit dem Auto als auch mit den Kunden intensiv beschäftigt bedeutet: 1. Von der Ankaufskalkulation bis zum Ankauf anschließend, die Bezahlung, 2. Abholung Aufbereitung und ja jeden Kratzer entfernen 3. Vorhandene Mängelbeseitigung 4. Internetinserat erstellen und warten auf Kunden 5. HOHE Internet Kosten für die Inserate Grüße gehen raus an Mobile und Autoscout 6. Teilweise 2-3 Kunden die man umsonst bedient weil sie sich nicht mehr melden oder sonst was 7. 2 Stunden Pro Kunden Probefahrt Erklärung des Autos usw. 8. Dann der Verkauf,wo man beim Kaufvertrag mittleweile mehr Rechte beachten muss ( Datenschutz, ist der Wagen nach lackiert usw) wie wenn man eine Ölplattform eröffnen will. 9. So dann muss man hoffen das der Kunde ehrlich ist und bei der Abwicklung alles Glatt geht, dieser den Wagen bezahlt bzw. bezahlen kann. 10. Dann hat man endlich seinen Taui gemacht? Nein anscheinend ja nicht. Denn von den 1000€ gehen erstmal 19% UST+Einkommensteuer weg bleiben ca 600€ WOW 600€ an einem Tag verdient genial. Ne ich bin noch nicht fertig. Internet Kosten ca 50-200€ ( Kommt auf die Standzeit drauf an) Bleiben 500€ an diesem Auto, aber halt es geht noch weiter, Miete, Strom Steuerberater ( Der will ja auch sein geld haben), Heizung, Kontoführung, Internet und Telefonanschluss kann man pro Auto nochmal ca 100-200€ umwälzen. So für die eigene Brieftasche bleiben dann. Na wer hat aufgepasst? Ca 300-400€. Wenn nichts in einem Jahr passiert. So jetzt geht nach Adam Riese nach 9 Monaten der Turbolader oder eine Lichtmaschine kaputt, weil man muss ja jetzt 1 Jahr halten. Egal wer fährt egal wie schlecht man damit umgeht ( Kalt treten den Wagen uvm.) so dann nimmt man nochmal schön 1500€ in die Hand für den Turbolader 400€ für die Lichtmaschine und legt am Ende 1100€ dabei. Kann passieren Okay, aber diese 1100€ muss man nun wieder auf andere Fahrzeuge umlegen. Vom kapitalen Motorschaden war hier noch nicht die REDE!! Das wäre natürlich noch schlimmer!! Stellt euch einfach mal vor so etwas würde jemand mit euch machen. Einfach nach 9 Monaten "Ne das war aber nicht gut" und dann mal für Fremdes Eigentum nen tausender abziehen. Nicht gut? Nein? Dann macht so eine Scheiße auch nicht mit uns!!!


Salman

10.01.2023 - 08:29 Uhr

Also ich wundere mich immer wieder über den Frust vieler Händler bei der Gewährleistung. Bitte begreift das doch als Change, euere Kunden so zu bedienen, das die sich als Kunde König fühlen. Macht eine eigene Garantie Firma auf, wo Ihr Geld verdient mit der Garantie, das ist doch ganz einfach. Und zum Schlußt, begreift die Garantie als Change, Euch von den Mitbewerben positiv abzusetzen. Jeder Kunde kapiert und oder weiß, das Autofahren Geld kostet und für die nahe Zukunft des fahrens investiert werden mus, damit das Auto das macht, was es soll. Zudem ist doch ganz klar, das es verschiedene Kundengruppen gibt, auf die man sich einlassen muss. Ich bediene Kunden, die weit fahren, um vermeintlich unter Preis liegende Fahrzeuge zu erhalten. Wer da nicht in der Lage ist, mit dem Fahrzeug zu überzeugen und den Preis mit Erfolg anzuheben, wenn der Kunde vor Ort ist, der wird 100€ Geschäfte machen, von denen man nicht leben kann. Auch eine Probefahrt mit der roten Nummer muss ich generell eher selten machen. Wer seine Kunden schon am Telefon bindet, hat gewonnen. Bedauerlicherweise höre ich von Händlern immer wieder, wie unmöglich Ihre Kunden sich verhalten und wie nervig die sind. Da kann ich nur sagen - lieber Händler, kauf dir einen Besen und kehre die Straße. Als Händler suche ich mir überwiegend meine Kunden aus unter denen, die sich melden und das Thema Gewährleistung ist das erste, was ich anspreche ect. Ich bin schon seit Jahrzehnten nicht mehr vor Gericht gewesen / gezerrt worden, was vor 2000 gang und gäbe war und wo man schon seinen eigenen Anwalt brauchte. Das war aber auch nicht nervig, sondern nur die durchgehenden Entscheidungen des Gerichtes gegen den Händler - das hat genervt und war teuer. Von daher habe ich die Gewährleistung als Change begriffen, die der Gesetzgeber mir gibt, um mich gegen den Kunden stärker aufzustellen und dadurch bessere Geschäfte zu machen. Wenn man es richtig ließt, sind dem Kunden doch viele Rechte genommen worden und die Beschaffenheitsvereinbarung zum Zeitpunkt der Übergabe ist doch immer schon dagewesen. Ich habe meine Kunden nie im Stich gelassen bei auftretenden Problemen und das habe ich komerzialisiert, betreibe Kundenbindung und verdiene Geld damit.


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