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Klage gegen Tesla: Verbraucherschützer erzielen Teilerfolg

05.04.2023 08:58 Uhr
Justitia; Justiz; Gericht; Gerechtigkeit; Rechtsprechung; Gesetz; Urteil; Unabhängigkeit; neutral
Tesla muss seine Werbung zum "Wächter-Thema" ändern, urteile das Landgericht Berlin. 
© Foto: Brian Jackson / stock.adobe.com

Der Elektroautobauer muss seine Werbung bezüglich des "Wächter-Modus" ändern. Eine Irreführung, dass Tesla den CO2-Ausstoß seiner Fahrzeuge mit null Gramm abgibt, konnte das Landgericht Berlin aber nicht nachvollziehen.

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Deutsche Verbraucherschützer sind mit dem Versuch gescheitert, den Elektroautobauer Tesla zur Änderung von Aussagen über die Umweltfreundlichkeit seiner Fahrzeuge zu zwingen. Das Landgericht Berlin wies die entsprechende Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (VZBV) ab. Der Verband will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Zugleich erreichten die Verbraucherschützer nach Angaben von Dienstag, dass Tesla die Werbung zum sogenannten "Wächter-Modus" seiner Autos ändert. Mit der Funktion überblicken geparkte Teslas per Kamera ihre Umgebung, um mögliche Bedrohungen zu erkennen. Das Unternehmen äußerte sich zunächst nicht zum Ausgang des Verfahrens.

Datenschützer kritisieren den "Wächter-Modus" seit einiger Zeit, da bei Aufnahmen kein Einverständnis von Passanten eingeholt wird. Auch der VZBV erklärte, Verbraucherinnen und Verbraucher hätten den Modus "nicht ohne massive Datenschutzverstöße nutzen" können: "Sie riskierten ein Bußgeld, wenn der Modus aktiviert war." Diese Information habe in der Werbung für die Funktion gefehlt. Tesla habe eine Unterlassungserklärung abgegeben und dürfe so nicht mehr werben.

Am Dienstag wurden im Benutzerhandbuch auf der deutschen Tesla-Webseite die Kunden so zum "Wächter-Modus" gewarnt: "Allein Sie sind dafür verantwortlich, alle vor Ort geltenden Vorschriften und Eigentumsvorbehalte im Hinblick auf die Verwendung von Kameras zu prüfen und einzuhalten."

Der VZBV hatte in der Klage auch angeprangert, dass Tesla den CO2-Ausstoß seiner Fahrzeuge mit 0 Gramm angibt. Sie verwiesen darauf, dass der Konzern CO2-Zertifikate an andere Hersteller verkaufe, die dadurch ihren Ausstoß erhöhen könnten. Das Gericht erkannte darin keine Irreführung der Verbraucher. Für sie sei das keine wesentliche Information beim Fahrzeugkauf, denn sie wollten "ein Fahrzeug erwerben, das möglichst wenig CO2 ausstößt".

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