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EU-Gericht: Schadenersatzklage wegen schlechter Luft abgewiesen

04.05.2018 11:54 Uhr
Bosch Abgasreinigung
Für einige Kläger sind die neuen RDE-Tests nicht streng genug.
© Foto: Bosch

Kein Schmu mehr im Labor: Mit diesem Ziel wurden die Abgastests für neue Fahrzeugtypen nach dem Dieselskandal umgestellt. Aber dabei ging aus Sicht von Kritikern einiges schief.

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Im Streit über zu schmutzige Luft in Städten sind gut 1.400 Bürger vor dem EU-Gericht mit einer Schadenersatzklage gegen die Europäische Kommission gescheitert. Die Kläger hatten der Behörde vorgeworfen, bei der Umstellung auf ein neues Prüfverfahren für Autoabgase 2016 zu laxe Grenzwerte angesetzt zu haben. Das Gericht entschied jedoch am Freitag in Luxemburg gegen sie. Schäden und persönliche Beeinträchtigung seien nicht nachgewiesen worden (Rechtssache T-197/17). Damit ist der Streit aber noch nicht erledigt.

Es geht um das neue Prüfverfahren im praktischen Fahrbetrieb - genannt Real Driving Emissions oder RDE -, das nach dem Dieselskandal für die Zulassung neuer Autotypen eingeführt wurde. Es soll sicherstellen, dass Schadstoff-Grenzwerte nicht nur im Labor, sondern auch im normalen Straßenverkehr eingehalten werden, und dass Hersteller keine Betrugssoftware einsetzen. Doch wurde den Autobauern wegen der härteren Prüfmethode Spielraum eingeräumt: Sie dürfen die eigentlich mit der Euro-6-Norm festgelegten Schadstoffgrenzwerte vorerst deutlich überschreiten.

Die 1.429 Kläger, die meisten davon aus Frankreich, machten geltend, die EU-Kommission habe bei der Umstellung Pflichten verletzt. Sie klagten auf einen symbolischen Schadenersatz von jeweils 1.000 Euro, weil die Luft und damit auch ihre Gesundheit schlechter würden. Auch hätten sie das Vertrauen verloren, dass die EU-Behörden Umweltzerstörung wirklich bekämpften.

Schäden nicht nachgewiesen

Die EU-Richter in Luxemburg wiesen dies als unbegründet ab. Die geltend gemachten Schäden seien nicht nachgewiesen worden, erklärten sie. Wie viele Schadstoffe wegen der RDE-Verordnung zusätzlich ausgestoßen worden seien, lasse sich schwer bilanzieren. Zudem sei nicht vorherzusagen, ob bei Festlegung strengerer Grenzwerte mehr moderne Fahrzeuge verkauft worden wären. Die Kläger hätten zu pauschal argumentiert und nicht mit Blick auf ihre persönliche Situation.

Unabhängig von der Klage der Bürger haben nach Angaben des Gerichts auch mehrere Städte wie Paris, Brüssel und Madrid gegen die Grenzwerte geklagt. In der Sache ist noch nicht entschieden. Für den 17. Mai sei die mündliche Verhandlung angesetzt, erklärte das Gericht.

Ebenfalls am Freitag billigten die EU-Staaten im zuständigen Ausschuss einen Vorschlag der EU-Kommission, die neuen Testverfahren nachzuschärfen. Dies gelte sowohl für das RDE-Verfahren als auch für den WLTP-Test, mit dem Spritverbrauch und Kohlendioxidausstoß genauer gemessen werden sollen, meldete die Behörde. Damit würden Fehlermargen beim Prüfen verringert und Tests von bereits zugelassenen Autos ausgebaut.

Die Schrauben bei diesen Testverfahren würden ständig angezogen, um Gesundheit und Umwelt besser zu schützen und das Vertrauen der Verbraucher wieder zu stärken, erklärte die zuständige Kommissarin Elzbieta Bienkowska. (dpa)

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