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BGH: Daimler-Beschwerde abgewiesen

28.09.2016 14:59 Uhr
Bundesgerichtshof
Daimler ist mit seiner Beschwerde vor dem BGH gegen den SWR gescheitert.
© Foto: Uli Deck/dpa

Die Beschwerde von Daimler gegen den SWR um eine Reportage zu Niedriglöhnen beim Autobauer hat der Bundegerichtshof am Mittwoch endgültig abgewiesen.

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Die Niederlage des Autobauers Daimler im Streit mit dem Südwestrundfunk (SWR) über eine Undercover-Reportage zu Niedriglöhnen ist endgültig besiegelt. Eine Beschwerde von Daimler wegen Nichtzulassung zur Revision sei abgewiesen worden, sagte eine Sprecherin des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. (Az.: VIZR427/15)

Das Berufungsverfahren vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) hatte Daimler 2015 verloren. Auch wenn bei dem Filmdreh das Hausrecht des Konzerns verletzt worden sei, rechtfertige der aufgedeckte Missstand den Eingriff in die Rechte der Firma, hatte das OLG 2015 entschieden.

In dem Verfahren ging es um den 2013 ausgestrahlten Beitrag "Hungerlohn am Fließband", bei dem ein Reporter unter falscher Identität heimlich und mit versteckter Kamera in einem Daimler-Werk gedreht hatte. Er war bei einem Werkvertragsnehmer beschäftigt gewesen und hatte vorgerechnet, dass er seinen Lohn mit Hartz IV hätte aufstocken müssen. Dabei war der Konzern dem Richter zufolge zwar legal vorgegangen - trotzdem sei gezeigt worden, dass Daimler auf Kosten der Allgemeinheit gehandelt habe.

Eine Daimler-Sprecherin sagte, die in den Fall involvierten Gerichte hätten "bloße Einzelfallentscheidungen" getroffen. "Vergleichbare Aktivitäten würden wir wieder ebenfalls gerichtlich klären lassen." (dpa)

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KOMMENTARE


Jürgen Axmann

28.09.2016 - 18:37 Uhr

Daimler wirbt mit dem Spruch "Das Beste oder Nichts". Ein Arbeiter der so schäbig entlohnt wird, wird wohl kaum sein Bestes bei der Montage dieser teuren Autos geben. Daimler sollte nicht nur sein Management fürstlich entlohnen.


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