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AUTOHAUS SteuerLuchs: Umsatz- und versicherungsteuerliche Neuerungen bei (Kfz-)Garantien

02.06.2021 13:00 Uhr
AUTOHAUS SteuerLuchs: Umsatz- und versicherungsteuerliche Neuerungen bei (Kfz-)Garantien
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt von RAW-Partner.
© Foto: RAW-Partner

Die Finanzverwaltung legt im Vergleich zur bisherigen Handhabung eine völlig geänderte Rechts­auffassung zu Grunde, die nicht zuletzt wegen einer kurzen Übergangsfrist vor großer Brisanz für den Kfz-Handel ist.

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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem aktuellen Schreiben zur umsatzsteuerlichen und versicherungsteuerlichen Behandlung von Kfz-Garantien Stellung genommen. Dabei legt die Finanzverwaltung im Vergleich zur bisherigen Handhabung eine völlig geänderte Rechts­auffassung zu Grunde, welche nicht zuletzt auf Grund der kurzen Übergangsfrist umfas­sende Auswirkungen auf den Kfz-Handel haben wird. Die Umstellungen in der Branche sind enorm.

Lediglich Garantien im Zusammenhang mit sogenannten Vollwartungsverträgen sollen auch weiterhin umsatzsteuerpflichtig sein.

Darüber hinaus hat das BMF-Schreiben auch verschiedene Aussagen zur Versicherungsteu­erpflicht getroffen. Infolgedessen müssen vermutlich viele Kfz-Händler zukünftig Versi­che­rungssteuer an den Fiskus melden und entrichten!

Die Finanzverwaltung will zudem nur eine Übergangsfrist für bis zum 30. Juni 2021 abgegebe­ne Garantiezusagen gewähren. Das heißt, die neue Rechtsauffassung soll spätestens ab dem 1. Juli 2021 beachtet werden. Dies bedeutet nicht nur eine sehr kurze Übergangs­frist, sondern auch eine unterschiedliche unterjährige steuerliche Behandlung. Die Ver­bände bemühen sich zwar bereits um eine Verlängerung der Übergangsfrist. Ob und gegebenenfalls wie lange dies möglich ist, ist aktuell noch nicht absehbar.

Hinweis:

Dieses Thema hat höchste Brisanz für die gesamte Kfz-Branche, daher werden wir in der nächsten AUTOHAUS Print-Ausgabe 11/2021 in der Rubrik Recht + Steuern detailliert auf die bevorstehenden Änderungen durch das neue BMF-Schreiben eingehen.

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