Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8. Mai 2019 einen Referentenentwurf für das "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung we-terer steuerlicher Vorschriften"– inoffiziell "Jahressteuergesetz 2019" – veröffentlicht. Die AUTOHAUS SteuerLuchs-Redaktion möchte Sie im Folgenden kurz auf die vorgesehenen Neuerungen hinweisen.
Entsprechend der amtlichen Bezeichnung zielt das Gesetz im Schwerpunkt auf die steuerliche Förderung einer umweltfreundlichen Elektromobilität ab. In diesem Bereich sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Einführung einer 50 prozentigen Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge
- Verlängerung der Förderung dienstlicher (Elektro-) Fahrräder
- Einführung einer neuen Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale bei Jobtickets
- Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung
Einen weiteren Regelungsschwerpunkt bilden die Änderungen bei der Grunderwerbsteuer im Bereich der sogenannten "Share Deals". Nach über zweijähriger politischer Diskussion und einer eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe sind die Eckpunkte des Abschlussberichts der Finanzministerkonferenz Ende 2018 weitestgehend in den Referentenentwurf übernommen worden. Durch die Neuerungen soll verhindert werden, dass Großinvestoren bei Grundstücksgeschäften die Grunderwerbsteuer durch einen "Share Deal" vermeiden können, wohingegen Privatpersonen im Rahmen eines "Asset Deals" regelmäßig Grunderwerbsteuer zu zahlen haben. Hierzu sind folgende Regelungen vorgesehen:
- Absenkung der bisherigen Beteiligungsgrenze bei sämtlichen Fiktionstatbeständen von 95 auf 90 Prozent
- Verlängerung der Haltefristen von fünf auf zehn bzw. fünfzehn Jahre
- Ausweitung der Spezialvorschrift für Gesellschafterwechsel bei grundstücksbesitzen-den Personengesellschaften (Immo-PersG) auf grundstücksbesitzende Kapitalgesellschaften (Immo-KapG)
Nach jetzigem Stand sollen die Änderungen jedoch erstmals auf Erwerbsvorgänge, die nach dem 31. Dezember 2019 verwirklicht werden, anzuwenden sein.
Im Übrigen sieht der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 umfangreiche Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer vor. Zum einen soll ein ermäßigter Umsatzsteuersatz für E-Books, Zeitungen und Zeitschriften eingeführt werden. Zum anderen werden die notwendigen Anpassungen an das EU-Recht im Rahmen von "Quick Fixes" vorgenommen.
Hinweis:
Inwieweit die vorgesehenen Änderungen auch im weiteren parlamentarischen Verfahren Bestand haben werden, bleibt abzuwarten.