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AUTOHAUS SteuerLuchs: Neue Größenmerkmale für die Betriebsprüfung

26.07.2023 09:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
AUTOHAUS SteuerLuchs: Neue Größenmerkmale für die Betriebsprüfung
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
© Foto: RAW-Partner

Trotz der deutlichen Anhebungen der Umsatz- und Gewinnwerte sind Autohandelsbetriebe aufgrund der teuren Waren sehr schnell als Mittel- oder Großbetriebe einzustufen.

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Viele Unternehmer kennen die Situation, wenn sich der Betriebsprüfer zur nächsten Außen­prüfung ankündigt. Dabei hängt der Turnus der Betriebsprüfung ganz wesentlich von der Größe des Un­ternehmens ab.

Die Finanzverwaltung teilt die Betriebe hierfür in die Kategorien Groß-, Mit­tel-, Klein- und Kleinstbetriebe ein. Je nachdem welcher Kategorie das Unternehmen unter­liegt, richtet sich auch die Prüfungshäufigkeit. Dabei hat sich in den letzten Jahren etwa fol­gende Zahlenreihe herausgebildet: Großbetriebe werden alle 4 Jahre geprüft (Anschlussprü­fung), Mittelbetriebe alle 10 Jahre und Kleinbetriebe alle 20 Jahre. Das bedeutet für Großbe­triebe, dass sich alle drei bis vier Jahre der Betriebsprüfer ankündigt und die letzten drei, beziehungsweise vier Jahre prüft, also praktisch eine lückenlose Prüfung stattfindet.

Die Größenmerkmale zur Einteilung in Klein-, Mittel- oder Großbetriebe ändern sich zum 1. Januar 2024. Zur Freude aller, wurden die Werte deutlich angehoben, sodass Ihr Unternehmen möglich­erweise in eine niedrigere Kategorie fällt und die Betriebs­prüfungen seltener werden. Fol­gende Größen­merkmale gelten derzeit und demgegenüber ab 1. Januar 2024:

Autohandelsbetriebe

Großbetriebe:

  • derzeit: Umsatzerlöse über 8,6 Millionen Euro oder steuerlicher Gewinn über 335.000 Euro
  • ab 1. Januar 2024: Umsatzerlöse über 14,0 Millionen Euro oder steuerlicher Gewinn über 800.000 Euro

Mittelbetriebe:

  • derzeit: Umsatzerlöse über 1,1Millionen Euro oder steuerlicher Gewinn über 68.000 Euro
  • ab 1.Januar 2024: Umsatzerlöse über 8,6 Millionen Euro oder steuerlicher Gewinn über 335.000 Euro

Kleinbetriebe:

  • derzeit: Umsatzerlöse über 210.000 Euro oder steuerlicher Gewinn über 44.000 Euro
  • ab 1.Januar 2024: Umsatzerlöse über 1,1 Millionen Euro oder steuerlicher Gewinn über 68.000 Euro

Servicebetriebe

Großbetriebe:

  • derzeit: Umsatzerlöse über 6,7 Millionen Euro oder steuerlicher Gewinn über 400.000 Euro
  • ab 1. Januar 2024: Umsatzerlöse über 14,0 Millionen Euro oder steuerlicher Gewinn über 1,2 Millionen Euro

Mittelbetriebe:

  • derzeit: Umsatzerlöse über 910.000 Euro oder steuerlicher Gewinn über 77.000 Euro 
  • ab 1. Januar 2024: Umsatzerlöse über 6,7 Millionen Euro oder steuerlicher Gewinn über 400.000 Euro

Kleinbetriebe:

  • derzeit: Umsatzerlöse über 210.000 Euro oder steuerlicher Gewinn über 44.000 Euro
  • ab 1. Januar 2024: Umsatzerlöse über 910.000 Euro oder steuerlicher Gewinn über 77.000 Euro

Hinweis: Trotz der deutlichen Anhebungen sind Autohandelsbetriebe aufgrund der teuren Waren sehr schnell als Mittel- oder Großbetriebe einzustufen und müssen auch in Zukunft fast lü­ckenlose Betriebsprüfungen erwarten.

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