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AUTOHAUS SteuerLuchs: FIU-Registrierungspflicht für Kfz-Händler

01.11.2023 10:12 Uhr | Lesezeit: 3 min
AUTOHAUS SteuerLuchs: FIU-Registrierungspflicht für Kfz-Händler
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
© Foto: RAW-Partner

Bis zum 1. Januar 2024 müssen sich alle Meldepflichtigen als Güterhändler beim Verdachtsmeldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU) registriert haben – oder wird der Zeitpunkt doch verschoben?

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Die Änderung des Geldwäschegesetzes sieht die Pflicht vor, dass alle Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, also danach auch Kfz-Händler als Güterhändler ab dem 1. Januar 2024 bei dem Verdachtsmeldeportal "goAML" der FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) registriert sind. Die Registrierungspflicht besteht für jeden Güterhändler unabhängig davon, ob eine Verdachtsmeldungen abgegeben wird.

Eine Registrierung ist bereits jetzt schon möglich, diese ist auch zu empfehlen, da technische Störungen des Portals rund um den Jahreswechsel aufgrund von Überlastungen des Systems nicht unwahrscheinlich sind.

Hinweis:

Derzeit liegt ein neuer Gesetzesentwurf vor, der eine Verschiebung der Registrierungspflicht für Güterhändler bis zum 1. Januar 2027 vorsieht. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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