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AUTOHAUS SteuerLuchs: Anhebung Schwellenwerte für Betriebsgrößenklassen

24.04.2024 10:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
AUTOHAUS SteuerLuchs: Anhebung Schwellenwerte für Betriebsgrößenklassen
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
© Foto: RAW-Partner

Mitte April 2024 wurde das "Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" verkündet. Das sind die Folgen.

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Die Schwellenwerte für die Einstufung der Unternehmensgrößenklassen wurden angehoben, am 16. April 2024 wurde das "Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" verkündet. Die Vorschriften gelten für Jahres- und Konzernabschlüsse, Lageberichte sowie Konzernlageberichte für das nach dem 31. Dezember 2023 beginnende Geschäftsjahr und dürfen bereits ein Jahr vorher angewendet werden. Nach dem Handelsgesetzbuch gibt es nun folgende Schwellenwerte: 

Kleinstkapitalgesellschaften sind kleine Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:

  1. 450.000 Euro Bilanzsumme
  2. 900.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
  3. im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer

Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:

  1. 7.500 000 Euro Bilanzsumme
  2. 15.000 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
  3. im Jahresdurchschnitt fünfzig Arbeitnehmer.

Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei bezeichneten Merkmale überschreiten und jeweils mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:

  1. 25.000 000 Euro Bilanzsumme
  2. 50.000 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
  3. im Jahresdurchschnitt zweihundertfünfzig Arbeitnehmer

Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der oben bezeichneten Merkmale überschreiten.

Hinweis:

Die Anhebung kann für einige Unternehmen auch Auswirkungen hinsichtlich der anstehenden Nachhaltigkeitsberichterstattung haben.

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Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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