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AUTOHAUS SteuerLuchs: Änderungen beim Inflationsausgleichsgesetz

16.11.2022 11:20 Uhr | Lesezeit: 3 min
AUTOHAUS SteuerLuchs: Änderungen beim Inflationsausgleichsgesetz
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
© Foto: RAW-Partner

Aufgrund der weiter steigenden Inflation hat der Bundestag die Werte für den steuerlichen Grundfreibetrag und für das Kindergeld nochmals erhöht.

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Der Bundestag hat am 10. November 2022 das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet, in dem die Absenkung des Einkommensteuertarifs und die Erhöhung des Kindergelds ab dem Jahr 2023 vorgesehen ist.

In dem bisherigen Koalitionsentwurf war eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages im Jahr 2023 von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro und eine Anhebung des Kindergeldes auf 237 Euro vorgesehen. Aufgrund der weiter steigenden Inflation wurden die Werte nun nochmals erhöht:

Grundfreibetrag:

  • 2023: 10.908 Euro
  • 2024: 11.604 Euro

Kindergeld, einheitlich ab dem ersten Kind ab dem Jahr 2023 pro Monat 250 Euro.

Weiterhin werden die Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif nach rechts verschoben, um dem Effekt der kalten Progression entgegenzuwirken. Das bedeutet, dass der Spitzensteu­ersatz (42 Prozent) 2023 ab 62.810 Euro statt bisher ab 58.597 Euro greifen wird. 2024 wird er ab 66.761 Euro beginnen. Zudem werden in den Jahren 2023 und 2024 auch die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag angehoben.

Hinweis:

Die Eckwerte für die Reichensteuer (45 Prozent) ab 277.826 Euro werden aber nicht verschoben.

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