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Umweltverband: Filterförderung bleibt bestehen

05.05.2010 10:51 Uhr
Umweltverband: Filterförderung bleibt bestehen
Es geht offenbar wieder los: DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch (2.v.l.) hat die Wiederaufnahme der Filterförderung bereits als beschlossene Sache verkündet.
© Foto: ZDK

Nach Informationen der DUH stehen ab Mai 66 Millionen Euro für den Einbau von Nachrüstsystemen bereit. Allerdings sollen nur Pkw-Nachrüstungen rückwirkend gefördert werden.

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Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben sich das Wirtschafts-, Finanz- und Umweltministerium auf eine Anschlussförderung der Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern verständigt. Demnach sollen weiterhin 330 Euro gezahlt werden. "Während diese Förderung für Privat-Pkw rückwirkend zum 1. Januar 2010 gelten soll, erhalten die Halter von leichten Nutzfahrzeugen (bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) diese Förderung allerdings erst für Nachrüstungen, die nach Inkrafttreten der Regelung im Mai erfolgen", heißt es in der Mitteilung der Ökoaktivisten.

Weiterhin sollen Antragstellung und Geldzahlung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) organisiert werden. Die Behörde konnte die Einigung auf Anfrage unserer Partnerredaktion "asp Online" allerdings ebenso wenig bestätigen wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).

Für das Haushaltsjahr 2010 stehen derzeit rund 66 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesem Betrag können ca. 200.000 Dieselfahrzeuge nachgerüstet werden. Die DUH zeigte sich über die um viele Wochen verspätet gefundene Einigung erleichtert: "Erstmals wird der bisher nicht nachvollziehbare Unterschied zwischen Pkw und oftmals baugleichen Nutzfahrzeugen bei der Filterförderung aufgehoben. Zukünftig erhält auch der Handwerker oder der Pizzabote einen Zuschuss für die Abgasreinigung", sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Kritik äußerte die Umwelthilfe allerdings an der finanziellen Ausstattung des Förderprogramms und der Einschränkung auf Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Es sei nicht nachvollziehbar, wenn ausgerechnet die Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und zwölf Tonnen keinen Zuschuss für die Rußfilternachrüstung erhalten sollen. Die Einnahmen aus der Strafsteuer für ungefilterte Diesel-Pkw sei weitaus höher als die jetzt zugesicherte Summe. Nach Auffassung der DUH müssen diese Mittel – wie 2006 beschlossen – für weitere Filternachrüstungen der mittelschweren Nutzfahrzeuge, Baumaschinen und Diesel-Lokomotiven verwendet werden. (ng)

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KOMMENTARE


Dieter M. Hölzel

06.05.2010 - 14:11 Uhr

Ob es dazu dieser Ökoaktivisten DUH bedarf darf bezweifelt werden ! Statt Abmahnungen, sollte diese DUH besser Auszeichnugsschilder malen, auf welchen dann die - ihrer Meinung nach - entsprechende Größe der Buchstaben geschrieben stehen. Aber vielleicht wendet sich DUH jetzt den Lokomotiven und Baumaschinen zu, da können sie sich auch die Zeit vertreiben.


Dieter M. Hölzel

06.05.2010 - 14:34 Uhr

So ein Seh- und Hörtest ist auf freiwilliger Basis ja nicht schlecht, aber wenn so junge Leute von älteren Autofahrern/innen eine erneute Fahrprüfung vorschreiben wollen, sollten sie erst mal die Unfallsta- tistik genau lesen. Wenn so ein alter Autofahrerprofi jährlich bis zu 80 - 100´ Kilometer in seinem Leben gefahren ist, dann hat er wahr- scheinlich dabei mehr beim Rückwärtsfahren zurückgelegt, als jene Jungspunde beim Vorwärtsfahren, die den Alten am liebsten gleich den Führerschein abnehmen wollen.


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