Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben sich das Wirtschafts-, Finanz- und Umweltministerium auf eine Anschlussförderung der Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern verständigt. Demnach sollen weiterhin 330 Euro gezahlt werden. "Während diese Förderung für Privat-Pkw rückwirkend zum 1. Januar 2010 gelten soll, erhalten die Halter von leichten Nutzfahrzeugen (bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) diese Förderung allerdings erst für Nachrüstungen, die nach Inkrafttreten der Regelung im Mai erfolgen", heißt es in der Mitteilung der Ökoaktivisten.
Weiterhin sollen Antragstellung und Geldzahlung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) organisiert werden. Die Behörde konnte die Einigung auf Anfrage unserer Partnerredaktion "asp Online" allerdings ebenso wenig bestätigen wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
Für das Haushaltsjahr 2010 stehen derzeit rund 66 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesem Betrag können ca. 200.000 Dieselfahrzeuge nachgerüstet werden. Die DUH zeigte sich über die um viele Wochen verspätet gefundene Einigung erleichtert: "Erstmals wird der bisher nicht nachvollziehbare Unterschied zwischen Pkw und oftmals baugleichen Nutzfahrzeugen bei der Filterförderung aufgehoben. Zukünftig erhält auch der Handwerker oder der Pizzabote einen Zuschuss für die Abgasreinigung", sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Kritik äußerte die Umwelthilfe allerdings an der finanziellen Ausstattung des Förderprogramms und der Einschränkung auf Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Es sei nicht nachvollziehbar, wenn ausgerechnet die Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und zwölf Tonnen keinen Zuschuss für die Rußfilternachrüstung erhalten sollen. Die Einnahmen aus der Strafsteuer für ungefilterte Diesel-Pkw sei weitaus höher als die jetzt zugesicherte Summe. Nach Auffassung der DUH müssen diese Mittel – wie 2006 beschlossen – für weitere Filternachrüstungen der mittelschweren Nutzfahrzeuge, Baumaschinen und Diesel-Lokomotiven verwendet werden. (ng)
Dieter M. Hölzel