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Ausgabe 14-15/2013: Schwarze Schafe

22.04.2014 17:58 Uhr

Teileverkauf - Wer Originalteile an unautorisierte Wiederverkäufer verkauft, riskiert Vertragsstrafen oder gar die Kündigung.

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Das Geschäft mit Kfz-Hersteller-Originalteilen ist lukrativ und bietet für Servicepartner interessante Ertragsmöglichkeiten. Gleichzeitig bestehen jedoch Risiken. Denn netzfremde Teilehändler können sich in das Vertriebssystem der Hersteller einschleichen. Prüft der Servicepartner seine Teilekunden nicht hinreichend und beliefert einen freien Teilehändler, drohen vertragliche Konsequenzen - bis hin zur fristlosen Kündigung. Die Gerichte stellen in aktuellen Entscheidungen strenge Anforderungen an die Prüfung.

Einschleichen ins selektive Vertriebssystem

Die meisten Autohersteller vermarkten ihre Originalteile im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems. Bei dieser Vertriebsform darf der autorisierte Servicepartner die Originalteile nur innerhalb des Vertriebsnetzes oder an Endnutzer verkaufen. Zu den Endnutzern zählen auch freie Werkstätten und Servicepartner für andere Fabrikate, sofern…

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