Jubiläum bei der Prüforganisation KÜS: Vor 30 Jahren, am 02. April 1991 nahm erstmals ein Prüfingenieur in einem Saarbrücker Autohaus eine Hauptuntersuchung (HU) in Namen und Auftrag der KÜS vor. Für die 1980 als Zusammenschluss freier Kfz-Sachverständiger gegründete Organisation war das der zentrale Durchbruch.
Denn bis dahin hatten allein die TÜV das Recht, Hauptuntersuchungen an Autos durchzuführen. Dieses Monopol hatte sowohl für die Endkunden als auch für die Autohäuser und Werkstätten vielerorts den unangenehmen Nebeneffekt, weniger wie Kunden, sondern vielmehr wie Bittsteller wahrgenommen zu werden. Die Folge: stundenlange Wartezeiten und ein im Vergleich zu heute nicht gerade auf die Kundenbedürfnisse ausgerichteter Service.
Liberalisierung bringt die Wende
Die Gesetzeslage änderte sich erst zum 1. Juni 1989. Von diesem Datum an konnten Bundesländer auch Überwachungsorganisationen anerkennen, die von selbständigen und hauptamtlich tätigen Kfz-Sachverständigen getragen werden. Das war nicht nur für die KÜS, sondern auch für Konkurrenten wie etwa Dekra oder GTÜ der Startschuss, die Fahrzeugüberwachung in Deutschland aufzumischen.
Bevor die KÜS mit ihrer ersten HU loslegen konnte, musste sie vorher allerdings noch ihre Strukturen an die neuen Aufgaben anpassen, um den Segen der Aufsichtsbehörden zu erhalten. Gleichzeitig zog die Bundesgeschäftsstelle Anfang der 90er Jahre von Königswinter nach Losheim am See im Saarland um. 1993 gründete die Prüforganisation zudem ihre KÜS-Akademie um den Prüfingenieur-Nachwuchs selbst ausbilden zu können.
In den Jahren seit der Liberalisierung ging es permanent steil bergauf: 1999 erreichte die Zahl der jährlich durchgeführten Hauptuntersuchungen erstmals die Millionengrenze. 2006 folgte dann die zweite Million. Drei Jahre später waren erstmals 1.000 Prüfingenieure für die KÜS tätig.
Neustrukturierung ab 2010
Mitte der 2010er Jahre begann unter der Leitung von Peter Schuler, der die KÜS seit 1993 führt, eine tiefgreifende Neustrukturierung: Neben der Prüforganisation entstanden so die Teil-GmbH's KÜS Technik, KÜS Data, KÜS Akademie, KÜS Service und die KÜS Automotive, die sich um die Belange der KÜS-Sachverständigen kümmert.
2019 erreichte die KÜS mit rund 1.500 Prüfingenieuren drei Millionen Hauptuntersuchungen. In diesem Jahr folgte für die Sachverständigenorganisation noch ein weiterer Meilenstein: die Liberalisierung des Paragraphen 21 der StVZO. Seitdem sind vom Kraftfahrt-Bundesamt benannte Technische Dienste berechtigt, Gutachten nach § 21 StVZO zu erstellen.
Diese werden etwa nötig bei Fahrzeugen, die länger als sieben Jahre stillgelegt waren. Hier ist die Einzelabnahme für das erneute Inverkehrbringen zwingend vorgeschrieben. Hinzu kommt die Betreuung von OEM und Zulieferern im so genannten Einzelgenehmigungsverfahren gemäß § 13 EG-FGV durch die Unterschriftsberechtigten der KÜS Technik GmbH, dem Technischen Dienst der KÜS. "Die KÜS ist in 30 Jahren zu einem verlässlichen Partner der Autofahrer*innen und des Kfz-Handwerks, aber auch für Industrie und Wirtschaft, geworden, wenn es um Sicherheit und Mobilität geht. Wir werden jedoch nicht stehen bleiben in unserer Arbeit, sondern immer Schritt halten mit den Fortschritten in den jeweiligen Themenbereichen“, kündigte KÜS-Hauptgeschäftsführer Peter Schuler an.