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Verkaufsverbot im Lockdown: Autohändler klagt gegen Berlin

01.02.2021 17:00 Uhr
Verkaufsverbot im Lockdown: Autohändler klagt gegen Berlin
Thomas Koch, Chef der Koch Automobile AG, wehrt sich gegen die Schließung seiner Verkaufsräume - und zog jüngst vor das Verwaltungsgericht.
© Foto: Mike Auerbach/Koch Automobile AG

Corona und kein Ende der geschlossenen Verkaufsräume? Das wollte sich Thomas Koch, Vorstandsvorsitzender der in Berlin ansässigen Koch Automobile AG, nicht bieten lassen – und zog gegen das Land vor Gericht.

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Von Online-Redakteur Thomas Maier

Die Aussichten auf Erfolg sind eher gering – das räumt Thomas Koch ein. Trotzdem reichte der Chef der Berliner Koch Automobile AG am 11. Januar 2021 Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht gegen die seit 16. Dezember geltende Schließung des stationären Fahrzeugverkaufs in seinen Autohäusern ein.

Der Kfz-Unternehmer fühlt sich aufgrund der wirtschaftlichen Corona-Belastungen wegen ausbleibender Umsätze in seiner Existenz bedroht. Bereits der erste Lockdown im Frühjahr 2020 hatte trotz Kurzarbeit zum Verlust von mehr als 20 Arbeitsplätzen geführt. "Gleichbehandlung gilt ja nicht im Föderalismus", sagt Koch im Gespräch mit AUTOHAUS und blickt dabei auf das Land Thüringen, wo die Autohäuser im zweiten Lockdown geöffnet bleiben dürfen.

Im Vergleich zum Lebensmitteleinzelhandel betreten laut Koch erheblich weniger Kunden ein Autohaus als einen Supermarkt. Er schätzt, dass im Laufe eines Tages zwischen 30 und 40 Personen einen Showroom aufsuchen. "Damit tragen Autohäuser mit ihren vergleichsweise großen Verkaufsflächen und der geringen Zahl anwesender Kunden nicht zum Infektionsgeschehen bei", ist sich Koch sicher.

"Mich wundert, dass nicht viele mehr Unternehmen und Verbände klagen, sondern die Situation als gegeben hinnehmen", ärgert sich Koch. Für eine positive Entscheidung bedürfe es eines mutigen Richters – aber damit rechnet der Unternehmer eigentlich nicht.

Die Gründe, warum Koch den Rechtsweg eingeschlagen hat, beschreibt er folgendermaßen: "Erst einmal bin ich anderer Meinung, wie die Pandemie eingedämmt werden kann. Außerdem trage ich die Verantwortung für meine Mitarbeiter, die teilweise in Kurzarbeit sind." Darüber hinaus sieht der Händler die Klage zukunftsorientiert: "Man muss diesen Schritt gehen, um künftig eventuell Schadenersatzansprüche geltend machen zu können."

Ungewisse Zeitschiene

Der Geschäftsführer beziffert momentan 40 Prozent weniger Verkäufe und einen geringeren Serviceanteil in Höhe von 20 Prozent. "Das Problem ist und bleibt die ungewisse Zeitschiene." Keiner könne vorhersagen, wann angesichts der aktuellen Coronavirus-Mutationen mit Lockerungen zu rechnen sei.

Rückblickend auf das vergangene Jahr spekuliert Koch damit, dass der Service sich wieder erhole. "Die Auslastung dieses Bereichs ist zu Jahresbeginn meistens aufgrund von Inventuren und Feiertagen etwas niedriger, hier sehe ich keine Gefahr. Ganz anders stellt sich meiner Meinung der Verkauf dar. Diesen sehe ich durchaus gefährdet."

"Kunden, die einen Servicetermin haben, dürfen zu uns ins Autohaus kommen. Aber Interessenten für einen Neuwagen dürfen den Betrieb nicht betreten. Das ist Blödsinn", betont Koch. "Es muss nicht jeder pleitegehen, nur weil der Nachbar pleitegeht." Wie es grundsätzlich für den deutschen Automobilhandel weitergeht, könne derzeit niemand momentan vorhersehen. "Valide Vorhersagen sind im Augenblick nicht möglich".

Immerhin: Der Dauerärger rund um die langen Wartezeiten bei der Kfz-Zulassung in Berlin ist vorerst verraucht. Im Gegensatz zum Jahresende habe sich die Situation doch sehr entspannt, so Koch auf Nachfrage. Der Unternehmer gehörte zu den neun Autohändlern aus der Bundeshauptstadt, die Mitte 2020 ihren Unmut in einem offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister Michael Müller Luft gemacht hatten (wir berichteten).

Koch Automobile zählt zu den größten Mazda-Händlern Deutschlands. Neben der Hauptmarke werden an zehn Standorten in Berlin und Brandenburg auch Neu- und Gebrauchtwagen der Fabrikate Volvo, Skoda, Citroën, Seat, Cupra, VW und LEVC vertrieben. (tm)

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KOMMENTARE


MB

01.02.2021 - 18:18 Uhr

Völlig recht hat der Mann! Warum dürfen z.B. Blumenläden aufmachen, aber der Showroom nicht? Weltfremde Politik. Bloß nicht nachdenken, was uns bei Corona wirklich schadet und was uns weiterbringt ... Das eigene Auto ist derzeit viel wichtiger als der hochgejubelte ÖPNV, denn DORT stecken sich Leute an. Außerdem bringt der Autoverkauf dem Staat jede Menge Steuern ein. Von irgendwas müssen die Hilfen auch mal bezahlt werden.


Christoph Nolte

01.02.2021 - 19:35 Uhr

Der richtige Weg. Verbände üben sich eher in politisch correctness als lautstark die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten.Auch bei geringen Aussichten, viel Erfolg.


Detlef Rüdel

01.02.2021 - 21:32 Uhr

Mir ist nicht wirklich klar, was ggf. diese Klage bezwecken soll. Wird doch wie allen bekannt ist, der Umsatz in Höhe bis zu 75% erstattet, bzw. Vom Bund getragen. Darüber hinaus sollte sich Herr Koch an seinem zuständigen HBV wenden, und hier auch die Unterstützung von seinem Importeur, durch selbigen einfordern. Wie heißt es doch so schön; wie in guten, so auch in schlechten Zeiten, genau dass ist es was eine Partnerschaft gerade auch in Krisenzeiten ausmacht. Das Problem der Kochgruppe, haben alle derzeit insofern ist diese Situation eine einmalige Sondersituation, für die es bisher keine blaupause gibt. Wenn eine solche Klage ggf. geführt werden sollte, dann vom Hersteller/Importeur, aber bisher gibt es eine solche Musterklage/Feststellungsklage nicht. Warum wohl?! "keine Aussicht auf Erfolg"


Timo

02.02.2021 - 08:09 Uhr

Lieber Herr Koch,das nenne ich Mut und Entschlossenheit. Mir erschließt sich auch NICHT, warum kein Händlerverband oder Lobbyverband oder Handelsbetrieb den gleichen Weg beschreitet. Aus meiner Sicht ist die Schließung des Verkaufs in Autohäusern infektiologisch, virologisch und wissenschaftlich reine Willkür.


Di leonardo

02.02.2021 - 09:01 Uhr

Sehr geehrter Herr Koch, der Klageweg den Sie eingeschlagen haben ist vollkommen richtig, dem kann ich nur zustimmen. Egal ob man gewinnt oder nicht, wichtig ist es in erster Linie, dass die Problematik im Handel erkannt wird. Die verantwortlichen in Berlin haben diese Problematik leider nicht erkannt. Bei den riesigen Ausstellungsflächen in den Autohäusern ist absolut keine Gefahr einer Infektion zu erwarten zumal alle Hygienemaßnahmen eingehalten werden, auch zum eigenen Schutz. Unbegreiflich ist mir auch, warum der Zentralverband des Kfz Gewerbes sich dieser Problematik nicht stellt zumal es die besten Verbindungen nach Berlin hat. Sollten Sie zu Ihrer Verhandlung weitere Informationen aus dem Handel benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Viele Grüße Di Leonardo


Manfred Alter

02.02.2021 - 09:56 Uhr

Unsere Bundesregierung betreibt reinen Aktionismus und macht dabei die Existenz von Millionen Menschen kaputt. Es gibt kein Konzept, keinen zeitlichen Fahrplan. Stattdessen hält man sinnfreie Impfgipfel ab. Deutschland schafft sich selbst ab!!!


Marco

02.02.2021 - 11:11 Uhr

Das Problem liegt hier im Föderalismus, Regeln die nicht für alle gleich sind werden nicht akzeptiert. In manchen Ländern darf Tennis und Golf gespielt werden, woanders dürfen Autos gekauft werden. Und in der Logik. Während im Supermarkt das Gedränge in der Schlange bei den Einkaufswagen beginnt und an den Frischetheken beim vorbeischieben an der Schlange groteske Züge annimmt werden Geschäfte mit Abstand geschlossen gehalten. Gerade Autohäuser, Möbelhäuser, Baumärkte mit Ihren großen Flächen sind prädestiniert mit Zugangsbegrenzung wieder geöffnet zu werden. Und würden zugleich als Druckventil dienen, da die Leute wieder aktiv werden und Ihr Geld ausgeben können.


TOK

02.02.2021 - 13:40 Uhr

Vollkommen richtig was Hr. Koch damit sagt , schließlich will er die Existenz seinesUnternehmens und seiner Mitarbeiter sichern .Es sollten sich mehr Kollegen der Klage anschließen !!!


Michael

02.02.2021 - 14:32 Uhr

Richtig so, und ja es hätte JEDER betroffene Unternehmer tun müssen, dann wäre das alles schon lange vorüber und nicht mehr haltbar.


Winfried Schultze

02.02.2021 - 15:42 Uhr

Danke Herr Rüdel, mit dieser Klage möchte nur jemand seinen Namen in der Presse genannt bekommen. Eigentlich eine Eigenschaft von Herrn Weller, wo ist dieser denn derzeit?


Fred

02.02.2021 - 17:28 Uhr

Das Stichwort heißt Kontaktvermeidung! So wird es von der Bundesregierung kommuniziert. Dass ich das nicht gut finde versteht sich von selbst, aber die Haltung die hier oft kund getan wird, ist warum die und warum nicht ich, ganz einfach, Kontaktvermeidung wo immer es geht.


Gerhard Lieser

03.02.2021 - 13:08 Uhr

Durch das Wort Recht ist nichts anderes bezeichnet als die Freiheit, die jeder hat, seine natürlichen Vermögen gemäß der rechten Vernunft zu gebrauchen, wusste schon Thomas Hobbes (1588 - 1679).


wieha

03.02.2021 - 14:49 Uhr

Was soll das Gemaule?? Ich denke jeder der auch nur ein bisschen Verstand und Verantwortungsbewusstsein hat wird akzeptieren dass ganz einfach Kontakte reduziert werden müssen wo immer es geht. Ein Team (Gesellschaft) ist nur so stark wie das schwächste Glied (Gesundheitssystem).


Bruno

04.02.2021 - 08:45 Uhr

Ich finde es richtig dass er klagt. Denn es gibt 1) Eine Wettbewerbsverzerrung. In Thüringen dürfen die Läden geöffnet halten und alle anderen schauen in die Röhre und 2) kaufen die Kunden die ein KFZ benötigen nun von Privat - ohne Abstand und ohne Maske - , dieses ist an exorbitant hohen Löschungen von Annoncen im Verhältnis zu den letzten Jahren im Privatmarkt zu erkennnen.Während die Läden Spuckschutz usw. haben müssen sie schliessen. Das macht überhaupt keinen Sinn. Es würde nur einen Sinn ergeben wenn die Ämter AUSSCHLIESSLICH bei gewerblichen Verkäufern gekaufte KFZ zulassen würden


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