Nach der Volkswagen-Bank nehmen Verbraucherschützer auch die Mercedes-Benz Bank mit der neuen Musterfeststellungsklage ins Visier. Geklagt hat die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag bestätigte (Az. 6 MK 1/18). Sie hält die Widerrufsregelungen in den Kreditverträgen der Bank für mangelhaft und will vor Gericht erreichen, dass solche Verträge deshalb jederzeit auch jetzt noch widerrufen werden können. Dahinter steckt auch das Ansinnen, eine Möglichkeit zu schaffen, vom Diesel-Skandal betroffene Fahrzeuge zurückgeben zu können.
Etliche Autobesitzer haben im Zusammenhang mit dem Thema schon auf eigene Faust geklagt. Die Mercedes-Benz-Bank hält diese Klagen nach Angaben eines Sprechers allesamt für unbegründet.
Das Instrument der Musterfeststellungsklage ist ganz neu und erst seit dem vergangenen Donnerstag in Kraft. Verbraucherschützer können damit stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen. Die Verbraucher selbst tragen dabei kein finanzielles Risiko. Eine weitere Musterfeststellungsklage hat die Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen die Volkswagen-Bank eingereicht - beim Oberlandesgericht Braunschweig, wo der Bundesverband der Verbraucherzentralen vergangene Woche auch seine Musterfeststellungsklage gegen VW auf den Weg gebracht hatte. (dpa)