Fährt ein Radfahrer bei roter Ampel vom Gehweg auf die Fahrbahn, so ist dies nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz "grob verkehrswidrig und extrem riskant". Kollidiert er dadurch mit einem anfahrenden Fahrzeug und wird verletzt, hat er "in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld", berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist in diesem Zusammenhang auf die gegenständliche Entscheidung des OLG Koblenz vom 28. April 2011 (AZ: 12 U 500/10).
330.000 Euro fahrlässig an den Lkw geknallt
Im verhandelten Fall ging es darum, dass ein Lkw-Fahrer an einer ampelgesteuerten Kreuzung nach rechts abbiegen wollte. In der Kurve hielt er, da die Fußgängerampel Grün zeigte. Als diese zurück auf Rot sprang, fuhr er wieder an. Dabei stieß er mit einem Radfahrer zusammen, der in diesem Moment auf die Straße gefahren war, um sie noch vor dem Lkw zu überqueren. Die Unfallversicherung des Radfahrers verlangte von dem Lkw-Fahrer den Ersatz der Krankenkosten in Höhe von rund 80.000 Euro und zudem ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 250.000 Euro.
Die Klage des Radfahrers hatte allerdings keinen Erfolg. Die Richter sowohl in erster, als auch in zweiter Instanz sahen die Schuld für den Unfall alleine bei ihm, während bei dem Lkw-Fahrer kein Fehlverhalten zu erkennen sei. Der Radfahrer habe sich "mit dieser Fahrweise grob verkehrswidrig verhalten", so die unmissverständliche Überzeugung der Richter. Zudem sei er "sehr riskant" gefahren, als er außerhalb der Fußgängerfurt versucht habe, noch vor dem Lkw die Straße zu überqueren.
Bei dem Wechsel vom Gehweg auf die Fahrbahn hätte er äußerste Sorgfalt walten lassen müssen. Stattdessen sei er auf die Straße gefahren, als die Ampel für die Fußgänger wieder Rot zeigte und er daher damit habe rechnen müssen, dass der Lkw wieder anfahre.
Vorfahrts-Missachtung durch Radler an der Tagesordnung
Das Urteil, welches neben den persönlichen, gesundheitlichen Konsequenzen für den Radfahrer auch erhebliche finanzielle Einbußen bedeutet, kann durchaus dafür herangezogen werden, um den Radl-Rambos aufzuzeigen, wie nachhaltig negativ die Folgen für sie ausfallen können. Denn jeder, der als Autofahrer oder auch Fußgänger regelmäßig innerstädtisch unterwegs ist, wundert sich immer wieder aufs Neue, wie frech, grob fahrlässig, teils mit hoher Geschwindigkeit und ohne Chance darauf, in einer Gefahrensituation noch rechtzeitig zum Stehen zu kommen, sie einem Pkw oder auch anderen Kraftfahrzeugen die Vorfahrt nehmen.
Ohne Hirn ins eigene Unglück
Bei jedwedem solchen Zusammenstoß trägt der Radfahrer unmittelbar mindestens mittlere oder sogar tödliche Verletzungen davon. Die rasenden Pedalritter scheinen von diesen ungleichen Kräfteverhältnissen und Unfallausmaßen indes oftmals nicht das Geringste zu wissen und spielen buchstäblich mit ihrem eigenen Leben. Insbesondere betroffene Autofahrer sind hier in der Regel fassungslos. Letztlich werden also nur harte Urteile nach Art des OLG Koblenz diese Fahrrad-Rowdies zur Räson bringen. (wkp)
Unfall-Alleinhaftung: Grob verkehrswidriger und riskanter Radfahrer hart abgeurteilt
Endlich ein richtungsweisendes Urteil gegen Radfahrer-Rowdies: Verhält sich ein Radfahrer grob verkehrswidrig und riskant, so haftet er bei einem Unfall allein, entschied das OLG Koblenz. Eine Klage des radelnden Klägers und seiner Unfallversicherung auf Erstattung von rund 80.000 Euro Krankheitskosten und mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld wurden abgeschmettert.