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Erneut bestätigt: Zugangsbeschränkungen zu Fahrzeugdaten sind weiterhin illegal

27.01.2025 10:18 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Das aktuelle Gerichtsurteil des OLG Köln vom 17. Januar 2025 bekräftigt den ungehinderten Zugang zu Fahrzeugdaten für freie Werkstätten.
© Foto: ATU

ATU und Carglass begrüßen die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, die das Urteil des Landgerichts Köln neuerlich bestätigt. Damit wird rechtlich nochmals bekräftigt, dass die von den Fahrzeugherstellern auferlegten Zugangsbarrieren zu Fahrzeugdaten illegal sind.

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Im Anschluss an die vorangegangenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 5. Oktober 2023 und des Landgerichts Köln vom 15. Mai 2024 bestätigte am 17. Januar 2025 das OLG Köln, dass die von Fahrzeugherstellern auferlegten Zugangsbarrieren zu Fahrzeugdaten illegal sind (Az. 6 U 58/24, OLG Köln v. 17.1.2025).  

Rechtsstreit für "mehr Fairneß und Chancengleichheit"

Das Oberlandesgericht Köln wies damit in seinem aktuellen Urteil die Berufung von Stellantis zugunsten von Carglass und ATU ab. Gleichzeitig erklärte das OLG die streitgegenständlichen Zugangsbeschränkungen zu Fahrzeugdaten durch Fahrzeughersteller für nicht rechtens. Das Urteil stützt die Position des Europäischen Gerichtshofs und markiert nach Ansicht der klageführenden Parteien ATU und Carglass einen "weiteren Erfolg auf dem Weg zu mehr Fairness und Chancengleichheit im europäischen Kfz-Servicemarkt".

Kampf gegen die "Secure Gateways"

Beklagt wurde von Anfang an,  dass "Fahrzeughersteller zunehmend den Zugang zu Fahrzeugdaten, die für Reparaturen im Kfz-Servicemarkt erforderlich sind, behindern". Technische Hürden wie die sogenannten "Secure Gateways" würden insbesondere dem freien Kfz-Servicemarkt den Datenzugang erschweren und zusätzliche Kosten mit sich bringen. "Diese Barrieren beeinträchtigen den freien Wettbewerb, schränken die Wahlfreiheit der Verbraucher ein und können letztlich zu höheren Preisen führen", so die Sichtweise der Kläger.

Weitere Klageverfahren

Abgesehen von dem von ATU und Carglass angestrengten Verfahren gibt es in der Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs inzwischen mehrere Gerichtsverfahren gegen andere Fahrzeughersteller, in denen ähnliche Vorrichtungen zur Zugangsbeschränkung als unzulässig untersagt wurden. Carglass und ATU bleiben im Dialog mit Branchenakteuren und der Europäischen Kommission, um sicherzustellen, dass die europäische Gesetzgebung stets den ungehinderten Zugang zu Fahrzeugdaten gewährleistet und damit den freien und fairen Wettbewerb im Einklang mit der Rechtsprechung schützt.

Lars Heyne, Geschäftsführer Transformation von ATU, betont: “Erneut hat eine hohe Gerichtsinstanz die Bedeutung des ungehinderten Zugangs zu Fahrzeugdaten bekräftigt und so das Geschäftsmodell der unabhängigen Reparatur- und Servicebetriebe im KfZ-Gewerbe unterstützt. Damit sind ATU und andere unabhängige Wettbewerber auch in Zukunft in der Lage, Autofahrern günstige und zuverlässige Dienstleistungen rund um das Fahrzeug anzubieten.”

Verfahrens-Ursprung

Carglass, Spezialist für Fahrzeugglasreparaturen, und ATU, Deutschlands größte Kette für Kfz-Werkstätten, brachten das Thema ursprünglich vor das Landgericht Köln in einem Verfahren gegen Fiat Chrysler (FCA Italy SpA – "FCA" oder Stellantis Europe SpA – "Stellantis"). Da der Fall die Auslegung einer EU-Verordnung betraf, verwies das Landgericht Köln den Fall an den Europäischen Gerichtshof, der am 5. Oktober 2023 zugunsten von Carglass und ATU entschied.
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