Die mit rund 120 Teilnehmern besuchte Veranstaltung fand im "Deutschen Kompetenzzentrum der Karosserie- und Fahrzeugbauer" in Friedberg statt. Angesprochen wurden in erster Linie Werkstätten, Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte. "Oldtimer sind eine sehr wichtige Nische für Karosseriebauer", betonte ZKF-Präsident Peter Börner in seiner Kongress-Eröffnungsrede. Auf dem Gelände von ZKF und der EUROGARANT Autoservice AG thematisierten anschließend Experten aus Restaurierung und Reparatur, Unfallschadenabwicklung und Recht die wesentlichen Herausforderungen im Geschäft mit historischen Fahrzeugen. Mit Nachdruck hob Börner auch hervor, dass sich die ZKF-Fachbetriebe "auf die qualitativ hochwertige Restaurierung spezialisiert" haben und sich "deutlich von Bastlern mit technischem Verständnis unterscheiden".
Wirtschaftliche Bedeutung für Sachverständige und Werkstätten steigt
Auf Deutschlands Straßen sind aktuell rund 350.000 Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterwegs. Dabei liegen laut einer Marktstudie zum Thema "Wirtschaftsfaktor Young- und Oldtimer" die jährlichen Ausgaben pro Fahrzeug zwischen 1.600 und 4.000 Euro. "Während die allgemeinen Schadenraten weiter sinken, wird das Geschäft mit Oldtimern stabil wachsen", prognostizierte in diesem Zusammenhang Harald Brockmann, Präsident des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwegen (BVSK). Vor dem Hintergrund der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung des Themas rücke daher die professionelle Beratung des Kunden ständig weiter in den Vordergrund – sowohl durch die Werkstatt als auch durch Sachverständige.
"Mit dem ersten Oldtimer-Kongress Recht und Schaden haben wir eine neue und bisher einzigartige Plattform geschaffen, die die beteiligten Experten zusammenführt und für die notwendige Vernetzung von Werkstätten, Sachverständigen und Rechtsanwälten sorgt", erklärte Peter Börner am Rand der Veranstaltung. Der Kongress wurde ausgerichtet von den Verbänden ZKF, ZDK und BVSK unter der Organisation von autorechtaktuell.de und der EUROGARANT AutoService AG.
Das rechtliche und SV-Spektrum
Inhaltlich deckte die Veranstaltung ein breites Themenspektrum ab und behandelte verschiedenste Aspekte im Umgang mit historischen Fahrzeugen. So erörterte RA Elmar Fuchs, Geschäftsführer des BVSK und von autorechtaktuell.de, juristische Fragestellungen bei Bewertung, Kauf sowie in der Unfallschadenabwicklung von Oldtimern. Aus Sachverständigenperspektive beleuchteten Markus Brune von Classic Data Marktbeobachtung sowie BVSK-Vizepräsident André Reichelt und Peter Deuschle, Inhaber eines eigenen Ingenieurbüros, das Thema. Dabei ging es um Besonderheiten bei der Bewertung historischer Fahrzeuge, Beispiele aus der gerichtlichen und außergerichtlichen Praxis sowie Fragen bei Erteilung von H-Kennzeichen.
Technische und begriffliche Standards
Aus technischer Sicht betrachtete Harry Spieß von Carlofon die Möglichkeiten des Werterhalts und der Wertsteigerung durch fachgerechten Korrosionsschutz, während Dr. Gundula Tutt für einheitliche Standards in der Sprache, insbesondere beim Austausch zwischen Werkstatt, Sachverständigen und Anwälten warb. Die Restauratorin arbeitet an einem Standardwerk, das bestimmte Begriffe, wie etwa Kulturgut oder Patina, aus der Restaurierung übernimmt und für den Bereich der Oldtimerinstandsetzung entsprechend anpasst.
"Oldtimer sollen immaterielles UNESCO Weltkulturerbe werden"
In seinem politischen Eröffnungsreferat betonte der Bundestagsabgeordnete Carsten Müller als Vorsitzender des Parlamentskreises automobiles Kulturgut die Bedeutung historischer Fahrzeuge als automobiles Kulturgut. MdB Müller wörtlich: "Wir haben daher einen Antrag auf Anerkennung als immaterielles Kulturerbe bei der UNESCO gestellt. Oldtimer sind mehr als altes Blech, sie verkörpern Industrie- und Berufsgeschichte. Beides zu erhalten, ist unser Anliegen." (wkp)