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Fahrzeugsicherheit: Bunte Fahrzeugleuchten können fatale Auswirkungen haben

04.04.2008 15:10 Uhr
Fahrzeugsicherheit: Bunte Fahrzeugleuchten können fatale Auswirkungen haben
KÜS-Pressekonferenz (v.l.): Hans-Georg Marmit, Peter Schuler und Christoph Diwo
© Foto: Presse + PR Pfauntsch

Mittlere und schwere Fahrzeugmängel nehmen tendenziell eher zu als ab. Insbesondere die "Qualität" der von den Prüfingenieuren der KÜS im Rahmen amtlicher Fahrzeuguntersuchungen aufgespürten Mängel nehme zu.

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Gerade junge Leute nehmen nicht selten Änderungen an ihren Fahrzeugen vor, mit denen sie in Sachen Sicherheit, Bauartzulassung und Versicherungsschutz oft Kopf und Kragen riskieren. Eines der im "Trend" liegenden Beispiele dafür seien lackierte Heckleuchten. Christoph Diwo, technischer Leiter der Überwachungsorganisation KÜS mit Sitz in Losheim, meinte dazu heute im Rahmen einer AMI-Pressekonferenz seiner Gesellschaft in Leipzig: "Weil häufig auch die retroreflektierenden Teile der Leuchte mit lackiert werden, ist bei einem Ausfall des Leuchtmittels das Fahrzeug vor allem nachts praktisch nicht mehr erkennbar." Zwar führe dieser schwerwiegende Mangel dazu, dass das betroffene Fahrzeug zunächst einmal eine Hauptuntersuchung nicht besteht und mit funktionsfähiger Beleuchtungsausrüstung wiedervorgeführt werden muss. Doch was passiert, wenn eine Umrüstung erfolgt, nachdem das Fahrzeug gerade erfolgreich zur HU vorgeführt wurde? "Da heute unterschiedliche Farben ja auch tatsächlich bei verschiedenen Leuchten zu unterschiedlichsten Typen zugelassen sind, kann die Polizei kaum erkennen, ob das Fahrzeug in Ordnung ist oder nicht", so Diwo. Kurzum: Im schlimmsten Fall ist das Fahrzeug zwei Jahre lang unterwegs, ohne überhaupt eine gültige Bauart-Zulassung zu haben. Damit erlischt letztlich auch die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges gleich mit. Kommt es zu einem Unfall und wird dabei der schwerwiegende Mangel mit aufgedeckt, kann theoretisch auch der Fahrzeugversicherer Regressansprüche beim Halter nehmen. Diese für junge Autofahrer vom Grundsatz her fatale Aneinanderreihung von sicherheitsrelevanten und regressbeaufschlagten Problemen mit Auswirkungen bis in zivil- und strafrechtliche Bereiche hinein sein überdies heute in vielen Fällen nicht einmal bewusst herbeigeführt, so Christoph Diwo: "Wir erleben nicht selten, dass junge Menschen ihr Auto weitreichend umgebaut haben und für das neue Lenkrad, das tiefere Fahrwerk oder auch die neuen Niederquerschnittsräder jeweils die entsprechenden ABE mitführen. Keiner bedenkt dabei, dass die einzeln zugelassenen Bauteile in exakt dieser oder jenen Kombination dann aber wiederum sich ausschließen, also nicht zulässig sind, weil sie etwa das Fahrverhalten negativ beieinträchtigen."

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