Der Kreisverkehr hat längst nicht nur in Deutschland seinen Siegeszug angetreten und ersetzt gefährliche Kreuzungen mit Ampeln oder Schildern. Inzwischen haben sich die meisten Autofahrer an diese Neuerung gewöhnt und halten die entsprechenden Spielregeln ein: Steht an der Einfahrt ein "Vorfahrt gewähren“-Schild – in Deutschland der Normalfall – haben die Pkw im Kreisverkehr Vorfahrt, ansonsten gilt für alle "Rechts vor Links". Schwieriger wird es schon beim richtigen Blinken, das Setzen des Signals beim Einfahren in den Kreisel ist nicht erlaubt. Dadurch soll der Eindruck vermieden werden, der Einfahrende wolle an der nächsten Ausfahrt den Kreisverkehrs sofort wieder verlassen. Der Blinker darf also nur und muss beim Verlassen des Kreisels gesetzt werden, wo auf querende Fußgänger und Radfahrer zu achten ist. Fährt der Verkehrsteilnehmer auf einen Mini-Kreisel zu, bei denen nur die Pflasterung den Kreisverkehr erkennen lässt, müssen Pkw diesen vorgeschriebenen Weg auch fahren – nur Busse und Lkw dürfen "über die Mitte abkürzen“. Gerüstet mit diesem Wissen bekommen deutsche Autofahrer im Ausland allerdings hin und wieder Probleme, da in vielen Ländern Europas andere Verkehrsregeln gelten. Ein kurzer Überblick: Wenig Umgewöhnung erfordert die Fahrt nach Österreich, dort gilt im Kreisel ebenfalls "Rechts vor Links“, wenn nicht Verkehrszeichen etwas anderes vorgeben. Auch in der Alpenrepublik darf nur beim Ausfahren geblinkt werden. In Italien empfiehlt sich eine defensive Fahrweise: Zwar gilt auch hier "Rechts vor Links“, sofern nichts anderes angezeigt ist, faktisch wird aber eher das Recht des Stärkeren bzw. Schnelleren angewandt. Vorbehaltlich einer anders lautenden Beschilderung, hat in Spanien, Polen, Portugal und der Schweiz der Kreisverkehr Vorfahrt. Unterwegs in Frankreich muss man sich dagegen darauf einstellen, dass Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren, grundsätzlich Vorfahrt haben. In Einzelfällen wird dem Kreisel durch eindeutige Beschilderung Vorfahrt gewährt. Kompliziert wird es auch in Großbritannien und dies nicht nur durch den Linksverkehr. Denn nicht nur hat hier der im Kreisel von rechts kommende Verkehr Vorfahrt, sofern Fahrbahnmarkierungen oder Beschilderungen nichts anderes vorsehen. In UK schert man auch aus den Blinkregeln aus, es gilt: Wer die nächstliegende Ausfahrt nutzen will, blinkt ab der Einfahrt durchgängig links. Will ein Verkehrsteilnehmer den Kreisel bei der zweiten Abfahrt verlassen, wird erst dort geblinkt. Soll bis zur dritten Ausfahrt im Kreisverkehr geblieben werden, nutzt man die Innenspur, blinkt während des Kreiselns rechts und setzt beim Verlassen den linken Blinker. (kt)
Europa: Kreisverkehr im Ausland: Nicht auf die deutschen Erfahrungen verlassen
Bereits in Deutschland verhalten sich viele Autofahrer nach wie vor an Kreisverkehren nicht gemäß den vorgegebenen Regeln. Deutlich komplizierter kann es beim „Kreiseln im Ausland“ werden.