In der Absicht, Unfallregulierungsabläufe, welche zu Lasten von Autohäusern, freien Werkstätten K&L Betrieben sowie Kfz-SV gehen, "nicht ohne Gegenwehr geschehen zu lassen", hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht vor über einem Jahr in Köln erstmals ihren eigenen Kongress "Autoschaden geRECHT – Werkstattfreundliches Schadenmanagement" veranstaltet. Mit 150 Geschäftsführern und Mitarbeitern von Autohäusern, Sachverständigen und Verkehrsanwälten war die Veranstaltung aus Sicht der Arge auch "ein voller Erfolg".
"Für alle, die der Kürzungspraktiken überdrüssig sind"
Nicht zuletzt deshalb wird sich jetzt ein 2. Schadenkongress am 8. Februar 2017 von 14 bis 18 Uhr in der Ideen-Fabrik in der Zeppelinstraße 3 zu Besigheim (bei Stuttgart) anschließen. Eingeladen dazu sind Autohäuser, Werkstätten und Sachverständige, "die nicht mehr die Versicherungen bei jedem Handschlag um Erlaubnis bitten möchten und der Kürzungspraxis überdrüssig sind", wie es die Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen kürzlich in ihrem Editorial zum Supplement AUTOHAUS-SchadenRecht formuliert hatte, das am 19. Dezember gemeinsam mit dem Fachmagazin AUTOHAUS-SchadenBusiness erschienen ist.
"Miteinander ins Gespräch kommen!"
Ebenfalls als Gäste begrüßen wird der Vorsitzende der Arge Verkehrsrecht, RA und Notar Jörg Elsner, erneut auch zahlreiche Anwälte, die gemeinsam mit den Repräsentanten aus dem Kfz-Gewerbe und den Sachverständigen "eine optimierte Schadenabwicklung auf die Beine stellen können und wollen". Ziel sei es, miteinander ins Gespräch zu kommen.
"So geht es dahin, das liebe Geld..."
"Werkstatt, Gutachter & Anwalt: Ein starkes Team für den Kunden": Mit diesem Eingangsreferat wird die Rhetorik- und Kommunikationstrainerin Johanna Busmann in
das Kardinalthema des Schadenkongresses am 8. Februar in Besigheim einführen. Als Rechtsanwalt und branchenweit bekannter Referent kommt danach Joachim Otting zu Wort. Sein Thema: "So geht es dahin, das liebe Geld … und zwar dahin, wo es hingehört: Die ewigen Anspruchskürzungen links überholen."
Schadenabwicklung im Autohaus 4.0
Abschließend stellt Dominik Bach die veränderte Erwartungshaltung in der Schadenabwicklung in seinem Referat "Autohaus 4.0" dar. Präsentieren wird er u. a. die bei e-Consult entwickelte "Webakte Werkstatt Edition", die laut Verkehrsanwälten eine "zügige, geschützte, transparente und effektive Datenübermittlung und Unfallabwicklung in der Kooperation Autohaus-Sachverständiger-Anwalt gewährleistet". Die gesamte Veranstaltung wird RA Christian Janeczek aus Dresden moderieren. Janeczek ist Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht und gehört dem geschäftsführenden Ausschuss der Arge Verkehrsrecht mit an.
Anmeldemöglichkeit zum Kongress
Für Sachverständige und Mitarbeiter von Autohäusern und Werkstätten ist die Teilnahme kostenlos. Die Anmeldung und organisatorische Abwicklung der Tagung erfolgt über die DeutscheAnwaltAkademie. Als Ansprechpartner fungiert Marko Böhme, der telefonisch unter 030/726153-125 (Fax -111) bzw. per Mail unter boehme@anwaltakademie erreichbar ist. Eine Teilnahmebescheinigung über drei Zeitstunden Fortbildung als Nachweis gemäß § 15 FAO wird ausgestellt.
Teilnehmen können auch Anwälte und Mitarbeiter aus Kanzleien, die Mitglied in der Arge Verkehrsrecht des DAV e.V. sind. Für sie fällt (im Gegensatz zu Teilnehmern aus Autohäusern, Werkstätten und dem SV-Wesen) eine umsatzsteuerfreie Aufwandsgebühr in Höhe von 89 Euro an. (wkp)
Autoschaden geRECHT: 2. Schadenkongress der Arge Verkehrsrecht ante portas

Im November 2015 hatte die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein erstmals einen eigenen Kongress unter der Präambel "Autoschaden geRECHT – Werkstattfreundliches Schadenmanagement" veranstaltet. Am 8. Februar wird es eine aktuelle Neuauflage geben. Eingeladen sind Autohäuser, Sachverständige, Werkstätten und Anwälte.