Mit der Auszeichnung würdigte die Fakultät das Engagement der DAV-Präsidenten für eine "sachgerechte juristische Ausbildung, ihren unermüdlichen Einsatz für den Anwaltsberuf und ihre Verbundenheit mit der Uni Bielefeld".
Die Laudationes
"Die Fakultät für Rechtswissenschaft verbindet mit Frau Edith Kindermann eine lange Geschichte des gemeinsamen Einsatzes für eine Stärkung praxisorientierter Elemente in der Juristenausbildung“, betonte der zuständige Fakultäts-Dekan der Universität Bielefeld, Prof. Dr. Michael Lindemann. Weiter sagte er: "Wir freuen uns sehr, dass wir das unermüdliche Wirken von Frau Kindermann auf diesem Gebiet, aber auch ihr tatkräftiges Engagement für einen zukunftsfähigen, resilienten Rechtsstaat durch die Verleihung der Ehrenpromotion würdigen können."
Prof. Dr. Anne Sanders, Professorin und Lehrstuhlinhaberin an der Universität Bielefeld, führte aus: "Die Ehrenpromotion an Frau Edith Kindermann ist mehr als verdient. Sie lebt vor, warum engagierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unverzichtbar für einen funktionierenden Rechtsstaat sind. Sie setzt sich nicht nur für eine praxisorientierte Ausbildung ein, sondern auch für die rechtspolitische
Entwicklung und für die Zukunft der Anwaltschaft.“
Der Deutsche Anwaltverein zeigte sich erfreut über die Anerkennung, die Kindermann zuteil wurde: Von ihrem Engagement profitiere auch der
DAV. So sei sie als Präsidentin bei vielen örtlichen Anwaltvereinen präsent und gebe so dem DAV ein Gesicht.
"Bielefelder Modell" als Glücksfall
Die DAV-Präsidentin selbst betonte, dass sie "noch das große Glück hatte, nach dem ‚Bielefelder Modell‘ zu studieren", womit sie ab Beginn ihres Studiums "einen umfangreichen Einblick in die Praxis als Juristin erhalten“ habe. "Nach meinem Abschluss habe ich an der Juristischen Fakultät als wissenschaftliche Mitarbeiterin so viel Wissen aufgesogen und mitgenommen, was die Leidenschaft für das
Recht nachhaltig geprägt hat. Diese Würdigung aus meiner juristischen Heimat ist daher eine besondere Freude und Ehre.“
Juristischer Werdegang
Kindermann (Jahrgang 1962) absolvierte von 1981 bis 1988 die einstufige Juristenausbildung an der Universität Bielefeld. In den folgenden vier Jahren arbeitete sie zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Handels- und Steuerrecht sowie am Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld. 1992 wurde sie zur Anwaltschaft zugelassen. Seit 1999 ist sie Fachanwältin für Familienrecht, seit 2007 auch Notarin. Neben dem Familienrecht liegen ihre Schwerpunkte im anwaltlichen Haftungs-, Berufs- und Vergütungsrecht. Im DAV-Vorstand ist Kindermann – nach zahlreichen anderen Positionen innerhalb des DAV – seit 2009 Mitglied und seit 2019 Präsidentin.
Walter K. Pfauntsch