-- Anzeige --

Schwerbehinderten-Parkplätze: Wo muss der Parkausweis liegen?

09.10.2023 04:53 Uhr | Lesezeit: 1 min
.
Behinderten hat die Stadt München eine Vielzahl von Sonderparkplätzen eingeräumt. Der entsprechende Schwerbehindertenausweis muss allerdings "gut, leicht und mühelos" von außen lesbar sein.
© Foto: LHS München – muenchen.de

Ein Parkausweis für Behinderten-Parkplätze muss hinter der Windschutzscheibe gut lesbar sein, die Lage auf der Mittelkonsole des Wagens reicht nicht aus. Dies entschied das Amtsgericht Schwerin am 08. Mai 2023 (AZ: 35 OWi 83/23), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

-- Anzeige --

Ein Fahrer stellte sein Auto in Schwerin auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz ab. Der Parkausweis, der das Parken auf diesem Platz erlauben würde, lag auf der Mittelkonsole des Autos und war nicht gut sichtbar. Der Fahrer argumentierte, dass er an dem Tag einen Bekannten mit einem Rollstuhl befördert hatte, der im Besitz einer unbefristeten Parkerlaubnis war. Diese Erlaubnis befand sich zum Tatzeitpunkt im Fahrzeug. Er legte ein Foto vor, das nach der Umsetzung des Autos angefertigt wurde.

Das Amtsgericht Schwerin verurteilte den Fahrer dennoch zu einer Geldbuße von 55 Euro wegen fahrlässigen Parkens auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte, ohne dass ein entsprechender Parkausweis gut lesbar auslag. Die Begründung des Gerichts stützt sich auf die Definition von "gut lesbar". Sie bedeutet, dass das Lesen "leicht und mühelos" sein muss. Das Überwachungspersonal sollte in der Lage sein, die Parkerlaubnis ohne erheblichen Aufwand und ohne den Einsatz von Hilfsmitteln durch einen Blick ins Auto zu überprüfen.

In diesem Fall wurde festgestellt, dass der Ausweis, auch wenn er tatsächlich auf der Mittelkonsole gelegen hätte, nicht den Anforderungen einer guten Lesbarkeit entspricht. Das Foto, das der Betroffene vorlegte, wurde nach der Umsetzung des Fahrzeugs aufgenommen und war daher nicht als Beweismittel geeignet.   (fi/wkp)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Verkehrsrecht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.