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Rechtsprechung: Versicherer darf nach Schadenregulierung Prämie anpassen

21.08.2023 04:54 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Zur Frage, wer an einem Unfall schuld sei, kommt es häufig zu unterschiedlichen Auffassungen der beteiligten Parteien. Hat ein Haftpflichtversicherer nach Prüfung aller Umstände den gegnerischen Schaden reguliert, muss ein/e Versicherungsnehmer:in auch die Rückstufung in eine schlechtere SF-Klasse inklusive höherer Anschlussprämie hinnehmen.
© Foto: ADAC e.V.

Bei einem streitigen Verkehrsunfall steht dem Versicherer ein Ermessensspielraum zu, ob er den Schaden reguliert. Im Zweifel müssen dann Versicherte eine Rückstufung ihrer Freiheitsklasse hinnehmen, auch wenn sie bestreiten, den Unfall verursacht zu haben.

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Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informierte vor kurzem über eine Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg vom 27. April 2022 (AZ: 35 C 5704/21), in der eine Autofahrerin nicht hinnehmen wollte, dass sie von ihrer Haftpflichtversicherung nach Regulierung eines Schadens beim Unfallgegner eine höhere Beitragsprämie zahlen solle.

Klägerin mit SF-Rückstufung nicht einverstanden

Im gegenständlichen Fall klagte die Autofahrerin schließlich gegen ihren eigene Kraft-Haftplichtversicherer. Sie war in einen Verkehrsunfall verwickelt, allerdings gab sie an, den Unfall nicht verursacht zu haben. Ihre Versicherung regulierte dennoch nach einer Prüfung den Schaden beim Unfallgegner. Die Klägerin wollte indes eine Rückstufung ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF) nicht akzeptieren und deshalb feststellen lassen, dass "die Beklagte" (also ihre KH-Versicherung) "nicht berechtigt ist, den zwischen den Parteien bestehenden Pkw-Haftpflichtversicherungsvertrag dahingehend abzuändern, dass die Beklagte (…) höhere Versicherungsbeiträge geltend" machen dürfe.

Prüfung und Vorgehen der Assekuranz rechtens

Die Klage scheiterte bereits in der ersten Instanz. Nach Auffassung des Amtsgerichts habe die Versicherung ihr zustehendes Regulierungsermessen fehlerfrei ausgeübt. Auch wenn die Schuld am Unfall bestritten wird, könne sich der Versicherer für eine Regulierung entscheiden. Die geltend gemachten Ansprüche dürften aber nicht offensichtlich unbegründet sein. Außerdem müsse der Versicherer eine ausreichende Prüfung der Sachlage vornehmen. Die Versicherung habe dem dadurch entsprochen, indem sie zunächst in die Ermittlungsakte einsah. Zudem hätte die Beklagte einen eigenen Sachverständigen bestellt, der die Schadensdarstellung des Geschädigten und der Polizei entsprechend bestätigte.

DAV: Kleinschaden-Regulierung wirtschaftlicher als Gerichtsstreit

Es komme immer wieder vor, dass Kfz-Versicherer den Schaden regulieren, obwohl die eigenen Versicherten eine Verantwortung an einem Unfall bestreiten, so die DAV-Verkehrsrechtsanwälte. Gerade bei kleineren Streitwerten sei es aber wirtschaftlicher, einen plausibel geltend gemachten Schadensersatz zu leisten.    (kaf/wkp)

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